BPOLI-OG: Schnelle Verurteilung nach Urkundenfälschung in Kehl

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Bundespolizeiinspektion Offenburg

Kehl/Offenburg (ots)

Im Rahmen der intensivierten Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen im Grenzgebiet zu Frankreich, haben Beamte der Bundespolizei gestern Abend an der Kehler Europabrücke einen falschen polnischen Personalausweis sichergestellt. Diesen zeigte ein in Frankreich wohnhafter türkischer Staatsangehöriger den Beamten bei der Kontrolle vor.

Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg im vorliegenden Fall einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.

Der 28-Jährige wurde daraufhin heute Vormittag von der zuständigen Strafrichterin des Amtsgerichts Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Das gefälschte Ausweispapier wurde eingezogen.

Informationen zum beschleunigten Verfahren:
Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Offenburg
Dieter Hutt
Telefon: 0781/9190-103
E-Mail: bpoli.offenburg.oea@polizei.bund.de
https://twitter.com/bpol_bw

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Offenburg, übermittelt durch news aktuell

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Original Quelle Presseportal / Bundes-Polizei Dienststellen

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