Deutsche Umwelthilfe kritisiert Verfahrensfehler bei geplantem LNG-Terminal Lubmin: …

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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Berlin (ots)

  • Zuständiges Amt für Landwirtschaft und Umwelt verweigert auf Wunsch der Regas GmbH die elektronische Veröffentlichung der Antragsunterlagen für geplantes LNG-Terminal in Lubmin
  • DUH kritisiert Verfahrensfehler: Antragsunterlagen sind entgegen gesetzlicher Pflicht zur digitalen Veröffentlichung nur für fünf Tage vor Ort in Lubmin und Stralsund einsehbar
  • DUH fordert Ministerpräsidentin Schwesig auf, unverzüglich eine elektronische Veröffentlichung der Unterlagen zu veranlassen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die Entscheidung der Landesbehörden Mecklenburg-Vorpommern, die Antragsunterlagen für das geplante LNG-Terminal Lubmin nicht elektronisch zu veröffentlichen. Die Unterlagen sind seit heute vor Ort in Lubmin und Stralsund ausschließlich analog für eine Woche einsehbar. Das Vorgehen der Landesbehörden von Manuela Schwesig ist einzigartig: Zuvor hatten die zuständigen Ämter in Niedersachsen und Schleswig-Holstein sämtliche Unterlagen für die dortigen LNG-Unterlagen auch elektronisch veröffentlicht. Eine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Veröffentlichung folgt aus der 9. Bundesimmissionsschutzverordnung. Diese ist auch durch das LNG-Beschleunigungsgesetz nicht aufgehoben. Die DUH beurteilt die ausschließlich analoge Veröffentlichung als Verfahrensfehler, der die weitere Durchführung des Genehmigungsprozesses gefährdet.

Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern sabotieren bewusst die Beteiligung der Zivilgesellschaft. Damit treten sie nicht nur demokratische Gepflogenheiten mit Füßen, sondern begehen auch einen Verfahrensfehler. Wir fordern Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auf, die zuständige Behörde zur Ordnung zu rufen und unverzüglich eine elektronische Veröffentlichung der Unterlagen zu veranlassen. Rechtliche Schritte aufgrund der Verfahrensfehler behalten wir uns ausdrücklich vor.“

Das zuständige Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hatte die DUH erst einen Tag vor Auslegung der Unterlagen in Lubmin und Stralsund über das Vorgehen informiert. Auf Rückfrage der DUH bestätigte das Amt zudem, dass es ein Entschluss des Vorhabensträgers, der Regas GmbH, gewesen sei, die Unterlagen entgegen der gesetzlichen Pflicht nicht elektronisch zu veröffentlichen.

Dazu Constantin Zerger, DUH-Leiter Energie und Klimaschutz: „Das Vorgehen der Behörden in Mecklenburg-Vorpommern ist absurd. Offenbar trifft das Amt für Landwirtschaft und Umwelt keine eigenständigen Entscheidungen, sondern folgt willfährig den Wünschen der Regas GmbH. Dieses Vorgehen erinnert in fataler Weise an die Unterstützung der Nord Stream 2 AG und an die Einrichtung der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV. Die Landesregierung muss ein rechtsstaatliches Verfahren gewährleisten, das auch den demokratischen Beteiligungspflichten gerecht wird.“

Hintergrund:

In Lubmin plant die Regas GmbH, ein schwimmendes LNG-Terminal bereits zum 1. Dezember 2022 in Betrieb zu nehmen. Die Frist für die Einreichung von Einwendungen endet am 21. November 2022. Die DUH kritisiert das Projekt in Lubmin aufgrund der Gefährdung des Greifswalder Boddens, der intransparenten Planung durch Landesbehörden und Vorhabensträger sowie aufgrund einer fehlenden Bedarfsanalyse besonders.

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de

DUH-Newsroom:

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Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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Original Quelle Presseportal.de

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