Die Bayerische Polizei – 2. Nachtrag zum Pressebericht vom 05.01.2022

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Am Mittwoch, 05.01.2022 wurden für den frühen Abend ab 18.00 Uhr mehrere Versammlungen in München angemeldet. Hiervon wurde eine stationäre Versammlung auf der Theresienwiese mit 29 Teilnehmern in der Spitze durchgeführt. Ebenfalls auf der Theresienwiese startete ein Autokorso mit 41 Fahrzeugen und 85 teilnehmenden Personen. Beide Versammlungen setzten sich von der Thematik her kritisch mit den geltenden Corona-Regelungen auseinander. Dazu gab es auf dem Odeonsplatz eine Versammlung welche sich gegen Kritiker der Infektionsschutzmaßnahmen richtete, mit 400 Teilnehmern in der Spitze. Alle Versammlungen verliefen störungsfrei.

Ansonsten galt in München die von der Landeshauptstadt erlassene Allgemeinverfügung. Diese Verfügung untersagt Versammlungen im Zusammenhang mit sog. „Corona-Spaziergängen“, wenn die Anzeige- und Mitteilungspflicht gemäß Bayerischem Versammlungsgesetz nicht eingehalten wird.

Diesbezüglich konnten im Bereich der Münchner Innenstadt bis zu ca. 3.000 Personen festgestellt werden, die sich immer wieder in einzelnen Gruppen formieren wollten. Die starke Präsenz der Polizei vor Ort wirkte diesen Versuchen jedoch erfolgreich entgegen. Am Münchner Marienplatz wurde gegen 18.45 Uhr schließlich versucht, eine größere Ansammlung zu bilden und anschließend gemeinsam zum Stachus zu marschieren. Dies musste letztendlich durch die Bildung einer Polizeikette verhindert werden.

In den nun folgenden Lautsprecherdurchsagen wurden die anwesenden Personen aufgefordert, die Örtlichkeit zu verlassen, da es sich hier um eine nicht genehmigte Versammlung im Sinne der Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt München handelte. Viele kamen dieser Aufforderung nach.

Die Durchsagen führten teilweise aber auch zu starken Unmutsbekundungen. Von den Personen, die nicht gingen, wurden schließlich die Identitäten festgestellt. Vereinzelt wurde versucht, die nun errichteten polizeilichen Absperrungen zu durchbrechen. Hierbei kam es auch zum Schlagstockeinsatz und zum Einsatz des Pfeffersprays durch die eingesetzten Beamten. Bei den Durchbruchsversuchen wurden 2 Polizeibeamte verletzt. Eine Person konnte wegen eines tätlichen Angriffs gegen Polizeibeamte festgenommen werden. Zudem gab es unter den beteiligten Personen 3 Verletzte durch den Einsatz von Pfefferspray.

Zur Bewältigung der Gesamteinsatzlage hatte die Münchner Polizei insgesamt rund 1.000 Polizeibeamte eingesetzt.

Nach dem bisher aktuellen Erkenntnisstand kam es insgesamt zu ca. 100 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz, ca. 1.130 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Allgemeinverfügung und ca. 35 Strafanzeigen wegen weiterer Delikte wie z. B. tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Beleidigung, etc. Insgesamt 56 Mal musste unmittelbarer Zwang mittels Schlagstock und 1 Mal mit dem Reizstoffsprühgerät angewandt werden.

Da zum Berichtszeitraum noch nicht alle Maßnahmen abgeschlossen sind, kann es hier bei den genannten Zahlen in der Folge zu Abweichungen kommen.

Original Quelle : Polizei Präsidium Unterfranken

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