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SCHWEINFURT. Am Sonntagabend griffen mehrere Personen aus einer Versammlung von Corona-Maßnahmen-Gegnern polizeiliche Absperrkräfte tätlich an und verletzten hierbei mehrere Polizisten. In beschleunigten Verfahren wurden bereits einen Tag nach den Taten Urteile gegen die Beschuldigten gesprochen und empfindliche Strafen verhängt.
Versammlungsbeschränkungen aufgrund „Omikron“ – Polizei auch mittels Lautsprecherdurchsagen transparent
Gegen 18:00 Uhr versammelten sich mehrere hundert Personen, die der Querdenker- und Impfgegnerszene zuzurechnen waren, in der Innenstadt, um gegen die geltenden Corona-Maßnahmen zu protestieren. Die Stimmung der Versammlungsteilnehmer war von Beginn an unkooperativ und zum Teil aggressiv. Aufgrund der verschärften Infektionslage mit der sogenannten „Omikron-Variante“ des Corona-Virus wurden im Vergleich zu den letzten Versammlungen erweiterte Beschränkungen durch die Polizei erlassen, um neben einem störungsfreien Ablauf der Versammlung auch einen größtmöglichen Infektionsschutz für die Bevölkerung zu gewährleisten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden unter anderem angewiesen einen Mund-Nase-Schutz (FFP2) zu tragen, die geltenden Abstände von 1,5 Metern einzuhalten und die Versammlung stationär zu abzuhalten. Über Lautsprecherdurchsagen wurde zudem wiederholt auf die Konsequenzen bei Verstößen gegen die Beschränkungen hingewiesen.
Angriffe auf Einsatzkräfte – „Beschleunigte Verfahren“ durch die Justiz
Dennoch formierten sich aus den Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern heraus wiederholt Aufzüge, die durch polizeiliche Absperrketten gestoppt und unterbunden werden sollten. Aus diesen Aufzügen heraus wurden seitens einzelner Teilnehmenden tätliche Angriffe gegen Polizeibeamte ausgeübt, bei denen insgesamt acht Polizisten teils mittelschwer verletzt wurden. Sieben Personen, die tätlich gegen Einsatzkräfte in Absperrketten agierten, wurden vorläufig festgenommen. Vier der Personen, drei Männer und eine Frau, wurden am Montag auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt im Rahmen beschleunigter Verfahren (gem. §§ 417 ff StPO) der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Schweinfurt zugeführt.
Mit Fäusten auf Polizisten eingeschlagen
Ein 50-jähriger Mann griff unvermittelt Beamte der Bayerischen Bereitschaftspolizei an und schlug mit Fäusten auf die Einsatzkräfte ein. Erst mit dem Einsatz von Schlagstöcken gelang es, weitere tätliche Übergriffe des Mannes aus dem Landkreis Schweinfurt zu unterbinden. Hierdurch zog sich der Angreifer eine Kopfplatzwunde zu, die in einem Krankenhaus ärztlich versorgt wurde. Der Mann wurde festgenommen und im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens wegen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und einer Ordnungswidrigkeit nach dem Infektionsschutzgesetz zu einer zwölfmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die zu 3 Jahren Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem wurde ihm seitens des Gerichts eine Geldauflage in Höhe von 6.000 Euro auferlegt, die einem gemeinnützigen Zweck zugutekommen soll.
Einsatzkräfte getreten – Maske aus dem Gesicht gerissen
Eine 34-jährige aus dem Landkreis Schweinfurt versuchte sich mehrfach daran zu beteiligen, durch Absperrungen der Polizei durchzubrechen. Die Frau sprang mit gestrecktem Bein gegen die Einsatzkräfte in einer Absperrkette. Außerdem riss sie einem Beamten dessen FFP2-Maske vom Gesicht. Die 34-Jährige wurde vorläufig festgenommen und im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens wegen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ihr Freund, ein 31-jähriger Mann, versuchte seine Freundin aus dem Gewahrsam der Polizei zu befreien. Er muss sich nun wegen versuchter Gefangenenbefreiung in einem gesonderten Strafverfahren verantworten.
Beamten festgehalten und gegen den Kopf geschlagen
Ein 25-jähriger Mann schlug einem Beamten von hinten gegen den Kopf und nahm den Polizisten daraufhin in den Schwitzkasten. Einsatzkräfte überwältigten den Schweinfurter und nahmen ihn vorläufig fest. Im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens wegen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte, gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wurde der Mann zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Beamte massiv beleidigt und Widerstand geleistet
Durch einen jungen Mann wurden Einsatzkräfte an einer polizeilichen Absperrung massiv beleidigt. Als Einsatzkräfte den Landkreisbewohner vorläufig festnehmen wollten, begann dieser, sich mit Leibeskräften gegen die Maßnahmen der Polizisten zur Wehr zu setzen. Nur unter erheblichen Kraftaufwendungen gelang es den Beamten, den 22-Jährigen unter Kontrolle zu bringen und in festzunehmen. Auch er wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt am Montag noch der Hauptverhandlung in einem beschleunigten Verfahren zugeführt und wegen Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetzes zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt.
Frau versucht Absperrung zu durchbrechen – eigenes Kind instrumentalisiert – Kontakt mit Pfefferspray
Einige weitere Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer versuchten am Albrecht-Dürrer-Platz eine Polizeiabsperrung zu überwinden. Auch eine 27-jährige Frau, die ihr vierjähriges Kind bei sich hatte, wollte die Absperrung durchbrechen. Einsatzkräfte setzten nach mehrfacher Androhung neben einfacher körperlicher Gewalt Pfefferspray ein, um ein Durchbrechen der Polizeikette zu verhindern. Das vierjährige Kind kam mit einer Pfefferspraywolke in Kontakt und musste aufgrund einer kurzfristigen Augenreizung kurz durch polizeieigene Rettungskräfte medizinisch versorgt werden. Nach wenigen Minuten und einer Augenspülung war das Kind wieder beschwerdefrei. Gegen die Frau wurde Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz erstattet. Außerdem ergeht durch die Polizei eine Meldung über das Ereignis an das Jugendamt.
Dass das Kleinkind mit Pfefferspray in Kontakt kam, ist aus polizeilicher Sicht höchst bedauerlich, wenngleich es das Ergebnis des gewaltsamen Versuchs war, die Absperrung zu durchbrechen.
Kinder als Herausforderung in Versammlungen
Polizeibeamtinnen und -beamte werden bei Demonstrationen, bei denen kleine Kinder von Demonstrierenden mitgenommen und in kritischen Situationen teils auch vorgeschoben werden, vor große Herausforderungen gestellt. Das Einschreitverhalten der Polizei richtet sich ausschließlich nach dem Gesetz und orientiert sich stets am Verhalten der Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern sowie der Verhältnismäßigkeit. Der Schutz der Kinder hat oberste Priorität. Mit konsequenten Maßnahmen gegen gewaltbereite und aggressive Protestierende konnte allerdings auch am Sonntag wieder eine Eskalation des Geschehens verhindert werden. Verstöße gegen Beschränkungen wurden strikt zur Anzeige gebracht und werden durch die Verfolgungsbehörde geahndet.
Konsequentes Vorgehen von Polizei und Justiz – Bitte um Distanzierung von Krawallmachern und Straftätern
Auch zukünftig werden Polizei und Justiz konsequent gegen Straftäter vorgehen. In diesem Zusammenhang appelliert die Polizei an Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Versammlungen, sich deutlich von aggressiven Personen und Krawallmachern abzugrenzen. Protest im Rahmen der öffentlichen Meinungskundgabe muss stets friedlich sein und sich daher deutlich von Aggression und Gewalt abgrenzen. Personen, die im Rahmen einer Versammlung Straftaten begehen, werden konsequent rechtstaatlicher Strafverfolgung zugeführt.
Original Quelle : Polizei Präsidium Unterfranken
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