ERLEICHTERUNGEN BEI STEUERZAHLUNGEN! Bayern beschließt mit Bund und Ländern Entlastungen – Bayerisches Landesportal
Die Möglichkeiten der Finanzämter erstrecken sich über Stundungen bis hin zu Herabsetzung von Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen und Vollstreckungsaufschub. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann im Einzelfall ebenfalls verzichtet werden. Bis zum 31. März 2023 werden die Finanzämter bei von der Energiekrise erheblich Betroffenen keine allzu strengen Anforderungen stellen. Details hierzu teilt gerne das jeweils zuständige Finanzamt mit.
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