„Es ist wichtig, rechtzeitig Vorsorge für den Fall der Fälle zu … – Bayerisches Landesportal

„Es ist wichtig, rechtzeitig Vorsorge für den Fall der Fälle zu … – Bayerisches Landesportal

Wer entscheidet über meine ärztliche Therapie, wenn ich selbst dazu nicht mehr in der Lage bin? Wer hat dann Zugriff auf mein Konto? Wer wird mich betreuen? Die neu aufgelegte Broschürenreihe des Verlags C.H.BECK und des Bayerischen Justizministeriums gibt Antworten auf diese Fragen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich heute (27. Februar) bei der Präsentation im Königssaal des Oberlandesgerichts Nürnberg: „Ob nach einem Unfall, einer schweren Krankheit oder im Fall einer Demenzerkrankung: Jeder von uns kann in die Situation geraten, wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen zu können. Häufig wird das Thema lange Zeit verdrängt. Aber es ist wichtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und Vorsorge für den Fall der Fälle zu treffen. Mit unseren Broschüren erleichtern wir Bürgerinnen und Bürgern den Weg zur selbstbestimmten Vorsorge.“

Am 1. Januar 2023 ist die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten – mit vielen wichtigen Initiativen aus Bayern. Eisenreich: „Wunsch und Wille der Betroffenen müssen immer im Mittelpunkt stehen. Dafür werden wir uns weiter einsetzen.“

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung: Die neuen Broschüren enthalten rechtssichere Formulare, mit denen jeder seine Vorsorgedokumente selbst erstellen kann. Eisenreich: „Die Unterschiede zwischen den Dokumenten und die aktuelle Rechtslage werden darin verständlich und übersichtlich dargestellt.“ Bei der Vorstellung im Justizpalast sprach Notar a.D. Dr. Andreas Albrecht, Ehrenpräsident der Landesnotarkammer Bayern über das Ehegattenvertretungsrecht. Der renommierte Mediziner Prof. Dr. Dr. med. Berend Feddersen, Leiter der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) am Klinikum München der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) referierte darüber, in welchen Situationen eine Patientenverfügung hilft. 

Die Bayerische Justiz setzt beim Thema Vorsorge auf breite Information, aber auch auf rechtspolitische Verbesserungen. Die Justizministerkonferenz hat sich im Frühjahr 2022 auf Initiative Bayerns dafür ausgesprochen, die Vorsorgedokumente im Zentralen Vorsorgeregister digital zugänglich zu machen. Eisenreich: „Wir wollen, dass der Wille eines Patienten den Arzt schnellstmöglich erreicht.“ Bereits im Herbst 2021 stimmten die Justizministerinnen und -minister für einen Vorschlag aus Bayern, insbesondere ältere Menschen besser vor Missbrauch von Vorsorgevollmachten zu schützen.

Hinweis:

Die Broschüren „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“ (ISBN 978-3-406-79609-8, 7,90 Euro), „Die Vorsorgevollmacht“ (ISBN 978-3-406-79578-7, 7,90 Euro), „Meine Rechte als Betreuer und Betreuter“ (ISBN 978-3-406-79560-2, 7,90 Euro), „Der große Vorsorgeberater“ (ISBN 978-3-406-79916-7, 15,90 Euro) und „Meine Vorsorgemappe“ (ISBN 978-3-406-79822-1, 23 Euro) sind überall im Buchhandel oder direkt beim Verlag C.H.BECK (Wilhelmstraße 9, 80801 München, Tel.: 089/38189-750, E-Mail: kundenservice@beck.de) erhältlich. Zusätzlich sind die Broschüren kostenlos unter https://www.justiz.bayern.de/service/broschueren als PDF-Dokumente abrufbar.

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

Original Quelle Bayern.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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