FW-LFVSH: Feuerwehr gibt Sicherheitstipps für unbeschwertes Grillvergnügen

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Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein

Kiel (ots)

Der Sommer bleibt in den kommenden Tagen richtig in Fahrt. Temperaturen von über 30 Grad werden für Schleswig-Holstein vorausgesagt = Hochsaison für alle Grillfans. Doch Fehler beim Anzünden oder beim Betreiben des Grills können sich „brandheiß“ oder sogar lebensgefährlich auswirken. Eine „abgebrannte“ Gartenpar-ty oder äußerst schwere und schmerzhafte Verbrennungen (von Körperteilen) sind keine Seltenheit. Kinder sind besonders gefährdet, weil sie die Gefahren nicht ein-schätzen können. Verdeutlichen kann man sich die Gefahren daran, dass die aus dem Grill lodernden Flammen ca. 800 Grad Celsius, die Glut und das Rost ca. 500 Grad Celsius und das Gehäuse eines Metallgrills noch ca. 400 Grad Celsius Tem-peratur haben. Deshalb sollten die folgenden Ausführungen beachtet werden.

Was sind die häufigsten Unfall- und Schadenursachen?

   - Stichflammenbildung beim An- oder Nachzünden durch 
     explosionsartige Entzün-dung von gefährlichen brennbaren 
     Flüssigkeiten, wie z. B. Benzin, Spiritus oder Petroleum
   - unüberlegte und gedankenlose Aufstellung des Grills, z. B. ohne 
     Sicherheitsab-stand zu brennbaren Materialien
   - Funkenflug durch Wind oder künstliche Luftzufuhr, z. B. durch 
     einen Föhn

Brandschutztipps für ein unbeschwertes Grillvergnügen

– Grill auf Stabilität und festen Zusammenbau prüfen.
– Grill auf festen und ebenen Untergrund im Freien stellen.
– Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien halten.
Den Grill nicht neben Gartenmöbeln, Holzwänden oder trockenen Gartenabfällen,
wie z. B. Laub aufstellen.

   -	Geeigneten Grillplatz suchen.

Den Grill nicht im Wald, im Zelt, in Gartenlauben, auf Holzfußböden oder Balko-nen aufstellen. Windrichtung beachten (Funkenflug, Rauchentwicklung).

– Niemals Benzin, Spiritus, Petroleum oder andere leicht brennbare Flüssigkei-ten zum Anzünden des Grills verwenden oder in die Glut schütten.
Die explosionsartige Stichflammenbildung kann enorme Ausmaße annehmen und schwerste Verbrennungen verursachen. Werden brennbare Flüssigkeiten aus einer Flasche in den Grill gespritzt, besteht besondere Gefahr. Bei den häu-fig vorkommenden Rückzündungen wird dann auch noch der Flascheninhalt explosionsartig entzündet.

– Nur ungefährliche und sicherheitsgeprüfte Grillanzünder verwenden.
Gut geeignet und überall erhältlich sind z. B. Grillanzünder aus Trockenspiritus, Anzündgel, Zündwürfel usw.

   -	Grill nie unbeaufsichtigt lassen.

Besondere Vorsicht ist bei starkem Wind oder beispielsweise herumtollenden Hunden erforderlich. Ansonsten kann sich ein noch so kleines Grillfeuer schnell ausweiten und die Glut danebenstehende Personen treffen.

   -	Löschmittel bereithalten.

Einen Eimer Wasser, Sand oder einen Feuerlöscher bereithalten. Auch ein bereit-gelegter Gartenschlauch kann im Notfall nützliche Hilfe sein.

   -	Besonders auf Kinder achten.

Immer die Kinder im Blickfeld haben, denn sie sind neugierig und kennen die Ge-fahren nicht. Der Grillbereich ist kein Spielbereich!
Dies wird besonders dann häufig vergessen, wenn in geselliger Runde Alkohol mit von der Partie ist. Die Erwachsenen sollten den Kindern richtiges Verhalten beibringen, die Gefahren beim Grillen erklären und ihnen mit gutem Beispiel vo-ran gehen.

– Bei Brandverletzungen sofort Erste Hilfe leisten.
Brandwunden sofort längere Zeit mit Wasser kühlen und anschließend steril ab-decken. Größere Verbrennungen sind ein Fall für den Notarzt. Auch bei kleine-ren Verbrennungen einen Arzt aufsuchen, insbesondere wenn ein Kind betrof-fen ist.

– Restglut und Asche erst nach völligem Erkalten entsorgen.
So manche Mülltonne und mancher Komposthaufen sind schon in Flammen aufgegangen, weil dies nicht beachtet wurde. Noch besser: Restglut mit Wasser ablöschen.

Rückfragen bitte an:

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Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein
Holger Bauer
Pressesprecher
Telefon: 0431 / 2000 82 16
Mobil: 0177 / 2745486
E-Mail: bauer@lfv-sh.de
http://www.lfv-sh.de

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Original Quelle Presseportal / OFeuerwehr Dienststellen

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