Geplante Steuerbefreiung bei Pflegeprämie soll auch rückwirkend gelten

Geplante Steuerbefreiung bei Pflegeprämie soll auch rückwirkend gelten

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz vorgelegt. Tritt das Gesetz in Kraft, so gilt die Steuerbefreiung auch nachträglich für Pflegeprämien, die ab dem 18. November 2021 ausgezahlt wurden.

Original Quelle Baden-Wuerttemberg.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

Vermisst: 3-jährige Madeleine McCANN am 03.05.2007 in Praia da Luz / Portugal – Mordverdacht – Zeugen gesucht

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