Geplante Steuerbefreiung bei Pflegeprämie soll auch rückwirkend gelten
Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz vorgelegt. Tritt das Gesetz in Kraft, so gilt die Steuerbefreiung auch nachträglich für Pflegeprämien, die ab dem 18. November 2021 ausgezahlt wurden.
Original Quelle Baden-Wuerttemberg.de
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