Gruppe der gehörlosen Geflüchteten aus der Ukraine kann gemeinsam in Berlin bleiben

Gruppe der gehörlosen Geflüchteten aus der Ukraine kann gemeinsam in Berlin bleiben

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:

Zur Situation einer Gruppe gehörloser Geflüchteter aus der Ukraine erklärt Katja Kipping, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales:

„Uns alle hat in den letzten Wochen das Schicksal der Gruppe der gehörlosen Geflüchteten aus der Ukraine beschäftigt. Bei der Suche nach einer Lösung befanden wir uns die ganze Zeit in einem Spannungsfeld zwischen verschiedenen Anforderungen: einerseits den klaren Kriterien für die Verteilung nach Berlin, andererseits der aus guten Grund gegenüber der Gruppe gemachten Zusage, dass sie zusammenbleiben können. Alle hatte den Wunsch, die zunehmend belastende Ungewissheit für diese Gruppe zu beenden.

Der Gruppe, die in den ersten Wochen des Krieges in Berlin angekommen ist, wurde vom Land Berlin die Zusage gemacht, dass sie bei der Verteilung in einer Gruppe bzw. selbst gewählten Teilgruppen zusammenbleiben können – so es gewünscht ist. Eine Teilgruppe hat das Angebot wahrgenommen, in Köln mit Anbindung an das dortige Gehörlosenzentrum eine neue Bleibe zu finden.

In der vorübergehenden Unterkunft Großcurthstraße waren Anfang dieser Woche noch 85 gehörlose Geflüchtete untergebracht. Auf einer Informationsveranstaltung am Montag hat das LAF sie über die Kriterien, die für eine Verteilung nach Berlin Voraussetzung sind, noch einmal mit Hilfe von zertifizierten Sprachmittlerinnen informiert. Im Laufe dieser Woche haben sich 50 Geflüchtete eigenständig zum Ukraine-Ankunftszentrum Tegel zur Registrierung begeben.

In den Wochen, in denen sie bisher zusammen in Berlin sind, hat es eine Entwicklung gegeben, so dass inzwischen 60 Prozent der Gruppe die Kriterien für eine Berlinzuweisung erfüllen (z. B. weil sie konkrete Arbeitsangebote nachweisen konnten oder es akute medizinische Notfälle gibt). All jene, die inzwischen in Berlin registriert sind, sind bereits in einer anderen Unterkunft untergebracht, mit besserem Brandschutz und eigenen Kochmöglichkeiten.

Damit haben rund 60 Prozent dieser besonderen Gruppe von Geflüchteten die Bleibekriterien des Senats nachgewiesen. Um das gegenüber dieser konkreten Gruppe gegebene Versprechen zusammenbleiben zu können, einzuhalten, habe ich entschieden, dass die verbliebenen 35 Personen nun auch auf Berlin zugewiesen werden. Diese Entscheidung betrifft ausdrücklich die noch verbliebenen 35 Mitglieder der Gruppe in der Unterkunft Großcurthstraße. Es handelt sich nicht um eine Präzedenzentscheidung für weitere gehörlose Geflüchtete.“

Original Quelle Berlin.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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