Hinweise zum Umgang mit Tieren aus der Ukraine

Hinweise zum Umgang mit Tieren aus der Ukraine

Aufgrund des Krieges in der Ukraine reisen Geflüchtete mit ihren Hunden, Katzen und Frettchen in das Bundesgebiet ein. Da die Einreiseanforderungen für Tiere aus tierseuchenrechtlich „nicht gelisteten Drittländern“, zu denen die Ukraine zählt, sehr hoch sind, möchten der Reinickendorfer Bezirksbürgermeister Uwe Brockhausen (SPD) und die Bezirksstadträtin für Ordnungsangelegenheiten Julia Schrod-Thiel (CDU) in diesem Zusammenhang die Bevölkerung auf Folgendes hinweisen und sensibilisieren:

„Es hat sich bis jetzt gezeigt, dass der größte Teil der Tiere aus der Ukraine keinen Tollwut-Impfschutz hat. Die Infektionskrankheit stellt auch für Menschen eine Gefahr da: Bei Ausbruch der von Tieren auf Menschen übertragenden Krankheit gibt es keine Behandlung und sie verläuft fast immer tödlich. Das kann nur durch eine sofortige Impfung verhindert werden“, sagt Bezirksbürgermeister Uwe Brockhausen.

In der Ukraine tritt die Krankheit der Tollwut endemisch, das heißt dauerhaft gehäuft auf. Rund 90 Prozent der einreisenden Tiere sind ungeimpft. Deutschland selbst gilt seit 2008 als tollwutfrei. Bezirksstadträtin Julia Schrod-Thiel appelliert daher: „Bürgerinnen und Bürger, die Geflüchtete mit Tieren bei sich aufnehmen, werden gebeten, schnellstmöglich dafür zu sorgen, dass die Tiere einem niedergelassenen Tierarzt vorgestellt werden, um die erforderlichen Impfungen nachzuholen.“

Normalerweise gelten für die Einreise von Tieren aus der Ukraine eine Kombination aus Impfung, Antikörpertiterbestimmung, 3 Monate Wartezeit nach Titerbestimmung und eine Gesundheitsbescheinigung. In der derzeitigen Situation ist es nicht möglich, die vorgenannten Regelungen einzuhalten. Die EU-Kommission und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft haben daher erleichterte Bedingungen geschaffen, sodass nicht geimpfte Tiere gegen die Tollwut zu impfen sind. Danach schließt sich eine häusliche Quarantäne mit Kontaktvermeidung von anderen Tieren von 21 Tagen an. Auch Menschen sollten während der Quarantänezeit nicht mit diesen Tieren in übermäßigen Kontakt kommen.

Wenn sich Tierhalter über den Status ihrer Tiere nicht sicher sind, sollten sie sich schnellstmöglich an einen niedergelassenen Tierarzt oder an die amtl. Veterinäraufsicht Reinickendorf, Lübener Weg 26, 13407 Berlin (vetleb@reinickendorf.berlin.de ) wenden, um die Anforderungen der nachträglichen Genehmigung fallbezogen zu klären und eine notwendige Tollwutimpfung direkt vornehmen zu lassen.

Original Quelle Berlin.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

Vermisst: 3-jährige Madeleine McCANN am 03.05.2007 in Praia da Luz / Portugal – Mordverdacht – Zeugen gesucht

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