Innensenator Andreas Geisel verlängert Aufnahmeanordnung für syrische und irakische Schutzsuchende

Innensenator Andreas Geisel verlängert Aufnahmeanordnung für syrische und irakische Schutzsuchende

Innensenator Andreas Geisel hat die Berliner Aufnahmeanordnung und damit die Frist für die Antragstellung eines Visums durch syrische und irakische Schutzsuchende um ein weiteres Jahr verlängert. Mit der Verlängerung können syrische und irakische Schutzsuchende, die eine Aufnahme durch ihre in Berlin lebenden Verwandten begehren, bis zum 31. Dezember 2022 ein entsprechendes Visum beantragen.

Mit Erlass vom 25. September 2013 und einer Erweiterung in 2017 hatte die Senatsverwaltung für Inneres und Sport gegenüber dem Landesamt für Einwanderung (LEA) angeordnet, dass syrische und irakische Staatsangehörige sowie auch Staatenlose unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis mit Verlängerungsmöglichkeit erhalten können. Dies gilt für Personen, die infolge des Bürgerkriegs fliehen mussten, sich in einem Anrainerstaat Syriens oder noch in Syrien aufhalten und eine Einreise zu ihren in Berlin lebenden Verwandten beantragen.

Dazu Innensenator Geisel: „Die Situation für die Bevölkerung hat sich leider aufgrund des fortdauernden Bürgerkriegs in Syrien nicht verbessert. Die Menschen dort, wie auch im Irak, sind nach wie vor in einer humanitären Notlage. Dem Berliner Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2016 folgend, habe ich daher die Aufnahmeanordnung um ein weiteres Jahr verlängert. Wir müssen auch weiterhin die legale Einwanderungsmöglichkeit für Schutzsuchende offen halten und damit der Schleuserkriminalität den Boden entziehen.“

Original Quelle Berlin.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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