Kabinett beschließt Einbringung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz in den Landtag

Kabinett beschließt Einbringung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz in den Landtag

Kabinett beschließt Einbringung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz in den Landtag

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz vorgelegt.

Der Entwurf dient der Anpassung des niedersächsischen Melderechts an geändertes Bundesrecht. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Schaffung von Voraussetzungen für die weitere Digitalisierung des Meldewesens, die für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) erforderlich sind.

In diesem Zusammenhang wird dem Landesbetrieb IT.Niedersachsen als Meldebehörde eine weitere Aufgabe übertragen.

Original Quelle Niedersachsen.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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