Keine Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie in Pankow bis Ende 2022

Keine Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie in Pankow bis Ende 2022

Zur Unterstützung der gastronomischen Betriebe hat das Bezirksamt Pankow beschlossen, auch für das zweite Kalenderhalbjahr 2022 die Sondernutzungsgebühren für Schankvorgärten zu erlassen. Trotz der erheblichen Lockerungen, die mit Beschluss der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung am 1. April 2022 in Kraft getreten sind, bleibt die wirtschaftliche Situation der Gastronomie weiterhin problematisch und viele Lokale leiden noch immer unter den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie.

Gebührenbefreiung wird bis Ende 2022 verlängert

In Fortsetzung der Regelung für das erste Halbjahr 2022 erhebt der Bezirk Pankow auch im zweiten Kalenderhalbjahr 2022 keine Sondernutzungsgebühren für Schankvorgartenflächen, das heißt für das Herausstellen von Tischen, Sitzgelegenheiten und Stehtischen. Dies betrifft alle Neuanträge sowie bereits genehmigte Schankvorgärten. Bei bestehenden Ausnahmegenehmigungen werden die Gebühren bei einer unmittelbar anschließenden zukünftigen Folgebeantragung verrechnet. In Ausnahmefällen, wie z.B. einer Betriebsaufgabe, können die anteiligen Gebühren auf Antrag erstattet werden.

Herausstellen ohne Antrag nicht zulässig

Eine Sondernutzung ohne Antrag ist nicht zulässig, da eine Prüfung der örtlichen Situation zur Wahrung der Verkehrssicherheit erforderlich ist. Anträge und Anfragen an das Straßen- und Grünflächenamt sind per E-Mail an: sondernutzung@ba-pankow.berlin.de möglich.

Original Quelle Berlin.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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