Körperverletzung?- Impfpflicht könnte den Staat auch Jahre danach Milliarden an Schadenersatz kosten!

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Gericht Symbolbild, Quelle: Unsplash, Foto von Tingey Injury Law Firm

Straftatbestand Körperverletzung – Impfpflicht könnte den Staat Milliarden an Schadenersatz kosten!

Auch in einer Pandemie darf man keine Menschen direkt verletzten. Das darf niemand, auch der Staat nicht. Der Schutz jedes einzelnen ist im Grundgesetz Art. 2

Festgeschrieben. Gesunde Menschen dürfen nicht verletzt werden, da von Gesunden Menschen nachweislich keine Gefahr ausgeht.

Auch eine Nötigung ist Strafbar.

Tut der Staat dies auf Anordnung, würde es Körperverletzung nach § 223 Strafgesetzbuch begehen. Auch der Versuch wäre Strafbar.

Des Weiteren käme Straftatbestand der Folter, also z. B. mit Erpressung einer Person mit Gewaltanwendung als Internationales geächtetes und Verfolgbares Vorgehen gegen Gefangene in Frage.

Also wenn der Staat bzw. die aktuelle oder zukünftige Regierung die Diskussion zu eine Impfpflicht aufnehmen sollte, müsste es sich genau überlegen ob das zu einem Eigentor für Deutschland wieder werden könnte und jahrzehntelang Schadenersatz an alle geschädigten Zahlen müsste.

Deswegen, lieber genau überlegen vor Handeln und nicht auf Reißerische Selbstdarstellende Politiker hören.

.red.Ray.
Wertheim, 02.12.2021

 

 

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