„Kraftvolles Zeichen für die Zukunft der Fischereiwirtschaft“ – Bayerisches Förderprogramm stellt bis 2027 insgesamt 16,8 Millionen Euro zur Verfügung – Bayerisches Landesportal

„Kraftvolles Zeichen für die Zukunft der Fischereiwirtschaft“ – Bayerisches Förderprogramm stellt bis 2027 insgesamt 16,8 Millionen Euro zur Verfügung – Bayerisches Landesportal

(17. Mai 2023) München – Die bayerischen Fischereibetriebe können ab sofort wieder Zuschüsse für die Weiterentwicklung ihrer Betriebe beantragen. Wie Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber in München mitteilte, ist das bayerische Programm zum Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) jetzt eröffnet. Das anspruchsvolle Programm wird nicht von allen Bundesländern angeboten. In Bayern stehen den Fischereibetrieben dafür 11,7 Millionen Euro aus EU-Mitteln zur Verfügung, die mit 30 Prozent aus Landesmitteln kofinanziert werden. Insgesamt sind es bis 2027 16,8 Millionen Euro. „Gerade in Zeiten mit vielfältigen Herausforderungen für unsere Fischerei ist das Programm ein deutliches Zeichen, dass wir ihnen zur Seite stehen und sie kraftvoll unterstützen. Denn wir stehen zu unserer heimischen Fischerzeugung. Die bayerischen Fischer liefern ein nachhaltig erzeugtes und hochwertiges Lebensmittel aus der Region, das für eine gesunde Ernährung wichtig ist. Und auch die Teichlandschaften sind als vielfältiger Lebensraum und Wasserspeicher für unsere Natur unverzichtbar“, so Ministerin Michaela Kaniber.

Mit dem EMFAF-Programm werden beispielsweise Investitionen der Fischereibetriebe in die Produktionstechnik, zur Anpassung an den Klimawandel oder auch zur Umstellung auf erneuerbare Energien gefördert. Ebenso unterstützt werden damit Investitionen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz, zum Schutz gegen Prädatoren oder auch Vorhaben, die einen Ausbau der Verarbeitung und Direktvermarktung fischereilicher Erzeugnisse zum Ziel haben. Nach Auskunft des Agrarministeriums ist die Antragstellung nur digital möglich. Dazu steht das Portal „iBALIS“ zur Verfügung, das den Betrieben aus dem Mehrfachantrag bekannt ist. Damit soll der Aufwand sowohl für Antragsteller als auch Behörden verringert und die Verfahren beschleunigt werden.

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

Original Quelle Bayern.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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