Landkreis Miltenberg – Pressearchiv

[ad_1]

Bayerischer Landkreistag legt Erwartungen im Bereich des Klimaschutzes an die nächste Bundesregierung, die Bayerische Staatsregierung und die Europäische Kommission vor -Ländlicher Raum nicht zum Verlierer der Klima- und Energiewende machen! 

Am 27./28. Oktober tagten die 71 bayerischen Landrätinnen und Landräte im Landkreis Dachau. Ergebnis war u.a. die Verabschiedung einer Resolution zum Klimaschutz. Darin sind zahlreiche Erwartungen an die nächste Bundesregierung enthalten, aber mit Blick auf die Vielschichtigkeit eines überzeugenden Klimaschutzes auch an die Bayerische Staatsregierung und vor allem die Europäische Kommission.

Schon 2020 sollte die klimapolitische Strategie im Fokus der jährlichen Landrätetagung, die dann aber leider Corona zum Opfer fiel, stehen. Mit Blick auf die derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen haben sich die Landrätinnen und Landräte unter Beteiligung führender Experten im Klimabereich nun gemeinsam positioniert. In den Landkreisen selbst laufen bereits seit vielen Jahren verschiedene Projekte, um das Klima zu retten.

Auch wenn die Koalitionsverhandlungen in Berlin derzeit noch in den Kinderschuhen stecken, gehen Bayerns Landrätinnen und Landräte davon aus, dass ihnen der Bund eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Klimawende zugedenken wird. Gleiches gilt für die angekündigten Gesetzesvorhaben und Maßnahmen in München sowie in Brüssel. Fraglich ist, wie die Kommunen einer Schlüsselrolle in den Plänen der übergeordneten Ebenen gerecht werden sollen. Die Landkreise besitzen nur für ureigene kommunale Aufgaben – im so genannten eigenen Wirkungskreis – wie u.a. beim ÖPNV, den Gebäuden und bei der eigenen Fahrzeugflotte Zuständigkeit. Nehmen die Landkreise Aufgaben des Staates war, benötigen sie dafür die entsprechenden finanziellen und personellen Kapazitäten von Freistaat und Bund für ihre Arbeit vor Ort. Kommunale Mittel sind schließlich für kommunale Aufgaben bestimmt.

„Natürlich machen die bayerischen Landkreise beim Schutz des Klimas mit. Dabei gibt es bereits heute Parameter für uns, die unantastbar und Grundvoraussetzung für den Erfolg der Klima- und Energiewende auf allen Ebenen sind. Wir müssen unsere Bürgerinnen und Bürger mitnehmen. Ob die Klimaziele umgesetzt werden können, entscheidet sich bei ihnen. Wir müssen schauen, dass wir die Gesellschaft nicht spalten und nicht unsere eigene Wirtschaft demontieren. Die Kommunen müssen in die Entscheidungsprozesse von EU, Bund und Freistaat einbezogen werden. Ballungsgebiete und ländlicher Raum dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Insbesondere darf auch der ländliche Raum nicht Verlierer der Klima- und Energiewende werden“, so der Präsident des Bayerischen Landkreistags in seiner Rede zum Auftakt der Tagung.

Der Bayerische Landkreistag wirbt für maßgeschneiderte Lösungen im ländlichen Raum und in den Ballungsgebieten, setzt auf innovative und technische Ansätze und Anreize statt auf Verbot- und Bestrafungspolitik. In den zurückliegenden Jahren haben die Kommunen vor allem darunter gelitten, dass der Bund politische Beschlüsse getroffen hat, ohne sie einzubeziehen, obwohl sie für die Umsetzung vor Ort zuständig waren. Gerade beim Klimaschutz fordern sie deswegen nicht nur Mitspracherechte, sondern vor allem auch klar abgrenzbare Zuständigkeiten zwischen Staat und Kommunen sowie die für die Umsetzung der Klimawende notwendigen finanziellen und personellen Mittel aus Berlin, München und Brüssel.

Die zentralen Erwartungen des Bayerischen Landkreistags an EU, Bund und Freistaat im Bereich des Klimaschutzes

  • Wirtschaft ist nicht alles, aber ohne Wirtschaft ist alles nichts. Unsere heimische Wirtschaft ist der Grund für unsere niedrigen Arbeitslosenquoten. Sie sichert die Lebensgrundlage der Menschen. Es darf nicht heißen Klimaschutz oder wirtschaftliche Entwicklung. Beides muss mit maßgeschneiderten Lösungen Hand in Hand gehen. 
  • Jede und jeder ist beim Klimaschutz gefordert. Die Menschen dürfen nicht überfordert werden. Die Maßnahmen zum Klimaschutz müssen die unterschiedlichen Bedürfnisse in den Städten und im ländlichen Raum berücksichtigen. Das Land darf nicht gegenüber den Städten benachteiligt werden. Klimaschutz, soziales Gefüge, die Sicherung von Wohlstand und industrielle Wertschöpfung sind ein Paket. 
  • Wir brauchen verschiedene Maßnahmen zur Reduktion des CO2-Ausstoßes. CO2-Bepreisung und Ausgleichszahlungen benötigen Augenmaß. 
  • Der Verkehrssektor bietet verschiedene Lösungen: Verkehr vermeiden, Verkehr verlagern und klimafreundliche Antriebstechniken. Der öffentliche Nahverkehr im ländlichen Raum muss attraktiver werden. Wir brauchen bessere Verbindungen auf der Straße und auf den Schienen. Der ÖPNV auf dem Land wird aber niemals das können, was in den Städten gefahren wird. Wir brauchen deswegen nach wie vor den Individualverkehr. 
  • Die bayerischen Landkreise sind mit individuellen Maßnahmen vor Ort bereits seit vielen Jahren klimapolitisch engagiert. Sie begrüßen deswegen die Entwicklungen in Brüssel, Berlin und München. Die Landkreise sind bereit, diese zu unterstützen. Dafür können sie kein für Landkreisaufgaben vorgesehenes Geld verwenden. Zudem brauchen sie ausreichendes Personal. Klimaschutz ist eine dauerhafte Aufgabe. Das muss sich in den finanziellen und personellen Mitteln widerspiegeln. Größtmögliche Flexibilität ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung. Zuständigkeiten in den Kommunen, im Freistaat und im Bund müssen klar geregelt sein.

Resolution zum Klimaschutz

Die bayerischen Landkreise 

  1. sind sich ihrer Verantwortung zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaschutz-Abkommens und den davon abgeleiteten Zielen des europäischen Green Deals, der Bundesregierung sowie der Bayerischen Staatsregierung bewusst. Sie heben hervor, dass die Landkreise bereits heute durch vielfältige Maßnahmen einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz leisten und im eigenen Wirkungskreis sowie im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgaben auch zukünftig als verlässlicher und engagierter Partner am Gelingen der Klima- und Energiewende substantiell mitwirken. 
  2. unterstützen hierzu die Grundsätze von Technologieoffenheit, marktwirtschaftlichen Lösungen und der notwendigen Verzahnung unterschiedlicher Instrumente, den Ausbau eines sektorenübergreifenden Emissionshandels- und Anreizsystems sowie die Einführung eines CO2-Grenzausgleichssystems nach europäischen Vorgaben. Sie plädieren dafür, dass der vorgesehene Mechanismus dahingehend beschränkt wird, dass Ausgleichszahlungen nur so weit gehen dürfen, wie Maßnahmen des Klimaschutzes zur CO2-Minderung konkret beitragen. Darüber hinaus muss auch im Bereich der Exporte durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, dass es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen kommt. 
  3. begrüßen den Vorschlag zur Verbesserung der Informationen und von Anreizen zur Erhöhung der nationalen Renovierungsquoten und unterstützen Maßnahmen zur langfristigen Dekarbonisierung von Gebäuden ebenso wie die Einführung einheitlicher europäischer Standards, die erstmals eine europaweite Vergleichbarkeit des Gebäudebestands gewährleisten. Fortlaufende Überwachungs- und Berichtspflichten werden demgegenüber ebenso kritisch gesehen wie starre Renovierungsquoten. Zusätzliche Bürokratie trägt weder zur Erreichung der Klimaziele bei, noch schafft sie dringend benötigten Wohnraum oder verbessert die finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen der Kommunen. 
  4. unterstreichen die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zur Umsetzung der Vergaberichtlinien, wonach lokale und regionale Gebietskörperschaften auch das lokale Wirtschaftswachstum und örtliche Strukturen zum Zwecke des Klimaschutzes und einer positiven Umweltbilanz durch regionale Vermarktungsströme statt langer Transportwege (z. B. „Holz von hier“) im Sinne des sogenannten Prinzips „buy local“ fördern können sollen. 
  5. befürworten ein überörtliches und naturraumbezogenes Klima- und Kompensationsmanagement als Beitrag zu einem maßvollen Flächenverbrauch in Stadt und Land sowie zu einer klimaoptimierten Bodennutzung. Bestehende Nutzungskonflikte des nach Naturschutzrecht erforderlichen Ausgleichs können insbesondere mit agrarstrukturellen Erfordernissen und einem möglichst geringen bürokratischen Aufwand so besser in Ausgleich gebracht werden. 
  6. erklären, dass zusätzlich zur Nutzbarmachung von Leerständen, von Entsiegelungsmaßnahmen, von gebäude- und agrarintegrierten EE-Produktionsstandorten sowie von projektintegrierter Kompensation zusätzliche Synergieeffekte zugunsten des Klimaschutzes erschlossen werden können, soweit insbesondere Flächentausch- und Flächenmanagementmaßnahmen gefördert sowie natürliche CO2-Speicher, wie Moore, Wälder und Humusböden, strategisch einbezogen und zur Kompensation herangezogen werden. 
  7. unterstützen das Ziel von schnelleren und effizienten Genehmigungsverfahren nicht durch Verfahrensverzicht oder Genehmigungsfiktion, sondern durch die Ermöglichung einer vollständig digitalen und zeitgleichen Verfahrensabwicklung mittels Etablierung einer bayernweiten Plattform für Fachstellenbeteiligung und digitale Behördenzusammenarbeit sowie durch Erhöhung der Antragsqualität mittels Überprüfung der einschlägigen berufsrechtlichen Anforderungen an Planer und Prozessbeteiligte. Handlungspotentiale bestehen zudem auf Ebene der bautechnischen Vorschriften. Inkonsistenzen und Widersprüche zwischen europäischem Bauproduktenrecht und nationalem Bauwerksrecht führen nicht nur zu Mehrkosten und Rechtsunsicherheiten für die Bauwirtschaft, sie verkomplizieren auch die bautechnische Prüfung und verlängern damit die Verfahrens- und Projektlaufzeit. 
  8. erkennen an, dass sich die Einsparziele für Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor nur durch einen Umstieg auf klimaschonende Antriebstechniken unter Verwendung regenerativer Energieträger, den Ausbau des SPNV und ÖPNV sowie Strategien zur Verkehrsverlagerung und Verkehrsvermeidung erreichen lassen. Der dafür erforderliche Aufbau eines attraktiven, grenzüberschreitenden Tank- und Ladesäulennetzes sowie der Ausbau und die Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur muss von Bund und EU im Ballungs- wie im ländlichen Raum zügig umgesetzt werden, ebenso wie die Vorhaltung einer flächendeckenden digitalen Infrastruktur. Im Interesse gleichwertiger Lebensverhältnisse darf die Entwicklung nicht allein dem Markt überlassen werden, sondern ist die Versorgungssicherheit in der Fläche durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten. Die neuen Gruppenfreistellungen in der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, mit denen der Bau, die Installation oder die Modernisierung der Lade- oder Tankinfrastruktur zur Versorgung von Fahrzeugen mit Strom oder erneuerbarem Wasserstoff ohne langwierige Vorab-Notifizierung bei der EU-Kommission finanziert werden können, sind insofern zu begrüßen. Bis zum vollständigen Ausbau des ÖPNV und dem Vollzug der Antriebswende ist den finanziellen Mehrbelastungen gerade der Menschen im ländlichen Raum, die über keine vergleichbaren Alternativen zur Befriedigung ihrer Mobilitätsbedürfnisse verfügen, durch eine Erhöhung der Pendlerpauschal Rechnung zu tragen. 
  9. erwarten vom Freistaat zur Erschließung aller größeren Orte eine deutliche Ausweitung des SPNV-Angebots und – wo Streckenreaktivierungen an wirtschaftliche Grenzen stoßen oder bisher Bahnanbindungen fehlen – die Einrichtung landesbedeutsamer Buslinien und flexibler, zeitgemäßer Angebote. Zudem streben die Landkreise eine deutliche Verbesserung des ÖPNV-Angebots an. Der verstärkte ergänzende Einsatz von Linienbedarfsverkehren (On-Demand-Verkehren) – insbesondere in der Fläche – und eine Erhöhung der Beförderungskapazitäten in den Ballungsräumen sind neben einer Vernetzung aller Verkehrsträger nötig, um die seitens der Verkehrsministerkonferenz geforderte Verdoppelung der Fahrgastzahlen im ÖPNV zu erreichen. Die Landkreise werden hierzu einen eigenen Beitrag leisten, sind jedoch auf eine massive Erhöhung insbesondere der Regionalisierungsmittel des Bundes und der ÖPNV-Zuweisungen des Freistaats angewiesen. Drittfinanzierungsmittel können ein sinnvoller Beitrag sein, um die Finanzierungslücken zu schließen und die Verkehrsbelastung zu regulieren. Der flächendeckende Ausbau des ÖPNV-Angebots muss Vorrang gegenüber der Einführung von sehr günstigen Flatrate-Tarifen haben, die bei hohem Finanzierungsaufwand für den Angebotsausbau das bestehende Defizit in der ÖPNV-Finanzierung zusätzlich vergrößern. 
  10. betonen die Bedeutung des Radverkehrs für das Gelingen der Mobilitätswende und für eine vernetzte Mobilität in der Erwartung, dass Land und Bund entlang von Bundes- und Staatsstraßen Radwege selbst ausbauen, die Fahrradmitnahme im Bahnverkehr erleichtern und durch eine Verstetigung der Förderung des Radverkehrs die Gemeinden, Städte und Landkreise über 2023 hinaus insbesondere finanziell unterstützen, um kreisweite bzw. kreisübergreifende Fahrradkonzepte gemeinsam fortentwickeln und ausbauen zu können. 
  11. betonen, dass sich die Auswirkungen des Klimawandels regional manifestieren und das Gelingen von Klima-, Energie- und Verkehrswende wesentlich von der Akzeptanz vor Ort sowie klar abgrenzbaren Zuständigkeiten von Staat und Kommunen abhängt. 70% der bayerischen Bevölkerung lebt in kreisangehörigen Räumen. Dies bedeutet, dass unvermeidbare Lasten, die insbesondere im ländlichen Raum anfallen, durch Entlastungsmaßnahmen zur Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse (Verbesserung der digitalen Infrastruktur, der medizinischen Versorgung, ÖPNV-Ausbau, etc.) auszugleichen sind, Wertschöpfungspotenziale in den Landkreisen realisiert werden müssen und der ökologische Ertrag der Klimaschutzmaßnahmen vor Ort verbleiben sollte. Die Klimaziele dürfen nicht – auch nicht faktisch – bis auf die kreisliche Ebene delegiert werden, ohne konkrete Aufgaben zu definieren sowie notwendige Strukturen und Ausgleiche zu schaffen. Insbesondere muss klar sein, welche Rolle der Staat den Landratsämtern zukommen lässt, sprich, ob sie neben den im eigenen Wirkungskreis bestehenden Aufgaben der Landkreise auch staatliche Aufgaben wahrnehmen sollen oder sich aus eigenem Antrieb zu Gunsten von Klimaschutz und Netzstabilität energiewirtschaftlich betätigen dürfen. 
  12. stellen fest, dass die Intensivierung der Anstrengungen zur Erreichung der Klimaziele bereits für die bestehenden Aufgaben nur durch Sicherstellung einer leistungsfähigen Personal- und Finanzausstattung der kreislichen Ebene erfolgreich umgesetzt werden kann, die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen sowie des hierfür notwendigen Personals gegenwärtig aber stark projektgebunden ist und vor allem über Fördermittel des Bundes erfolgt. Wiederkehrende Antragsverfahren mit kurzer Projektlaufzeit widersprechen der Daueraufgabe Klimaschutz, dem einhergehenden Erfordernis von Planbarkeit und Rechtssicherheit und führen zu einem ineffizienten Verwaltungsaufwand der in doppelter Weise Ressourcen bindet, um sich selbst zu verwalten. Die Übertragung eventueller neuer Aufgaben sowie eine Erweiterung bestehender Aufgaben aufgrund von europa- oder bundesrechtlichen Vorschriften muss sich zudem stets am Verbot des Aufgabendurchgriffs messen lassen und auf Landesebene konnexitätskonform ausgestaltet werden. 
  13. mahnen an, dass der bestehende Rechtsrahmen auf EU-, Bundes- und Landesebene den Zielen des Klimaschutzes und der CO2-Reduktion teilweise entgegensteht, indem er in wesentlichen Bereichen, wie beispielsweise in den Sektoren Bau, Verkehr und Energie, regionale Strukturen behindert oder Synergieeffekte ungenutzt lässt. Unter anderem erfordern der Erhalt der Netzstabilität als auch die Ziele der Entwicklung und Sicherstellung einer gemischt zentral-dezentralen Energie- und Wärmeversorgung eine landkreisweite Betrachtung sowie die Möglichkeit zur Teilhabe. 
  14. fordern dazu auf, Ziele und Maßnahmen an den unterschiedlichen Bedürfnissen und den Herausforderungen von Stadt und Land zu orientieren und unter Einbeziehung und Mitsprache der Landkreise flexibel auszugestalten. Die Maßnahmen und Ziele müssen zudem in Einklang gebracht werden mit dem bestehenden sozialen Gefüge, wirtschaftlicher Entwicklung, Sicherung von Wohlstand und industrieller Wertschöpfung. Das Einsparpotential konkreter Klimamaßnahmen muss in Bezug auf die jeweiligen Stückkosten vergleichbar sein, ihre Anerkennungsfähigkeit muss rechtsverbindlich feststehen.
  15.  fordern Bund und Länder in Anerkennung ihrer föderalen Verantwortung dazu auf, die Finanzierung der notwendigen Klimaschutzmaßnahmen und damit einhergehenden Aufgaben auf Ebene der Landratsämter durch die Schaffung unbefristeter Personalstellen sowie auf kreislicher Ebene mittels einer grundständigen Mittelzuweisung dauerhaft zu verstetigen. EU, Bund und Staatsregierung sind aufgefordert, die Landkreise hierzu unmittelbar an den aus der CO2-Bepreisung, dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus und der Energiebesteuerung entstehenden Erlösen durch Etablierung neuer Finanzströme angemessen zu beteiligen.

[ad_2]

Original Quelle by Wertheim24.de

Bildergalerie 196.Michaelismesse Wertheim – Tag der Firmen , Donnerstag 05.10.2017

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen