LNG-Terminals auf Rügen: intransparenter Finanzierungshintergrund

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Geulen & Klinger Rechtsanwälte

Berlin (ots)

Wir vertreten als Prozessbevollmächtigte die Gemeinde Ostseebad Binz auf Rügen gegenüber den geplanten Flüssiggasanlagen (LNG-Terminals) in Saßnitz-Mukran. Das Ostseebad Binz hat in den Genehmigungsverfahren gegen das Vorhaben umfassende Einwendungen erhoben und uns beauftragt, im Falle eines Baubeginns den Erlass einer Einstweiligen Anordnung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu beantragen. Im Rahmen unserer Prozessvorbereitungen hat uns das Ostseebad Binz gebeten, die Zuverlässigkeit der neuen Betreiberin der LNG-Anlagen, der Deutschen ReGas GmbH & Co. KGaA, einer Routineprüfung zu unterziehen; für Störfallanlagen ist die Zuverlässigkeit der Betreiberin eine zwingende gesetzliche Genehmigungsvoraussetzung.

1. Anlass war u.a., dass die Investoren der Betreiberin in der Energiebranche bisher nicht in Erscheinung getreten waren und keine unternehmerischen Erfahrungen auf dem Gebiet des Gastransportes aufzuweisen scheinen. In einer Vielzahl von Presseveröffentlichungen wurde gleichwohl angegeben, dass die Investoren das Flüssiggasprojekt in Rügen aus Eigenmitteln finanzieren wollten; sie würden mit 100 Millionen Euro in Vorleistung treten und weitere 100 Millionen Euro nachschießen.

2. Wir haben unsere Mandantin nunmehr darüber informieren müssen, dass unsere Überprüfungen Hinweise darauf ergeben haben, dass der Geschäftsführer und Investorenvertreter der Deutschen ReGas in den vergangenen Jahren Kapital von einem Fund auf den Cayman Islands, dem Cirsio Alternative Master Fund Limited in George Town, Elgin Avenue, Elgin Court auf ihm gehörende Kapitalgesellschaften in Deutschland transferiert hat. Nach unseren vorläufigen Erkenntnissen sollen dabei keine Geldbeträge, sondern vielmehr Finanzkörperschaften transferiert worden sein. Generell ist bei Transferierung von Kapital über mehrere Körperschaften die Höhe der Geldbeträge als auch die Identität der Finanziers schwer ermittelbar und intransparent.

Da Kapitaltransfers von den Cayman Islands nach Deutschland ohnehin besonderen Aufklärungs- und Meldepflichten für die Herkunft des Fondskapitals unterliegen und die Caymans Islands in der EU als „Risikoland“ deklariert sind, ist nach unserer Auffassung notwendige Transparenz zu schaffen.

Dies umso mehr, weil die von uns eingesehenen Dokumente Hinweise darauf enthalten, dass der Kapitaltransfer von der Cayman Islands-Gesellschaft „Cirsio“ über die Grundwerte Verwaltungs GmbH durchgeführt wurde, die der Investor als Vertreter des Cirsio-Fonds gegründet zu haben scheint, um sie über seine Stammfirma, die WCP Deutschland GmbH, schließlich in die Betreiberfirma Deutsche ReGas zu integrieren.

3. Ausweislich der Handelsregister haben die beiden Gesellschaften des Geschäftsführers der Deutschen ReGas – die WCP Deutschland GmbH und die Grundwerte Verwaltungs GmbH – ihren Sitz in der Theodor-Storm-Straße 17, 76646 Bruchsal. Nach unseren Ermittlungen findet hier keine Geschäftstätigkeit statt. Auf einem verschmutzten Briefkasten klebt ein Namensschild mit der Aufschrift „WCP Deutschland GmbH“, also der persönlich haftenden Gesellschafterin der Deutschen ReGas sowie weitere Aufkleber mit Namen von diversen weiteren Unternehmen.

4. Da die Erfüllung von Zuverlässigkeitserfordernissen und damit einhergehend transparenten Finanzquellen des Betreibers als zentrale Voraussetzungen für die Genehmigung von Störfallanlagen mit internationaler Bedeutung gelten, informieren wir darüber, dass wir die von uns ermittelten Informationen und Unterlagen der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit) gemeldet haben sowie weiteren Behörden, damit notwendige Prüfungen vorgenommen werden können.

gez. Dr. Reiner Geulen

Rechtsanwalt

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Dr. Reiner Geulen
Prof. Dr. Remo Klinger
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Original Quelle Presseportal.de

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