Main-Tauber-Kreis: 9 Coronavirus-Infektionen – Inzidenz 34 – Wieder Zahlenspiele? – Zahlen 05./06.06.2021

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88 Personen aktiv von Infektion betroffen

Die Zahl der bereits Genesenen steigt um 32 auf nunmehr 4902. Somit sind derzeit 88 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 0, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 17 (+1), Boxberg: 3 (+1), Creglingen: 0, Freudenberg: 1, Großrinderfeld: 4, Grünsfeld: 1, Igersheim: 0, Königheim: 0, Külsheim: 1, Lauda-Königshofen: 23 (+3), Niederstetten: 1, Tauberbischofsheim: 7 (+1), Weikersheim: 1, Werbach: 1 (+1), Wertheim: 27 (+2) und Wittighausen: 1.

Acht weitere Fälle von Virus-Mutationen nachgewiesen

Bei acht weiteren der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben die britische Variante (B.1.1.7) des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1074 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.

Quarantäne für Gemeinschaftsunterkunft aufgehoben

Nach Abschluss aller Testungen konnte die Quarantäne, die für Teile der Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises in der Buchener Straße in Bad Mergentheim – einer Einrichtung für Flüchtlinge und Asylbewerber – bestand, aufgehoben werden.

Sieben-Tage-Inzidenz laut RKI am Sonntag bei 34,0

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Sonntag, 6. Juni, nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 34,0. Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (30. Mai bis 5. Juni) je 100.000 Einwohner.

Schulstart nach den Pfingstferien

Der Start in den Schulbetrieb ab dem 7. Juni findet unter den vor den Pfingstferien bekannten Regelungen statt. Das Kultusministerium hat die Schulen direkt über kleinere Änderungen an der Corona-Verordnung Schule informiert und noch einmal die Regelungen aufgelistet, welche den Schulen bereits bekannt gegeben wurden.

So gilt weiterhin, dass bei einer konstanten Inzidenz unter 50 im Stadt- oder Landkreis an allen Schulen, Grundschulförderklassen und Schulkindergärten Präsenzunterricht ohne förmliches Abstandsgebot zu und zwischen den Schülerinnen und Schülern stattfindet.

Liegt der Inzidenzwert über 50, aber unter 100, so findet an den Grundschulen, Schulkindergärten, Grundschulförderklassen, den Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an den SBBZ mit den Förderschwerpunkten geistige und körperlich-motorische Entwicklung Präsenzunterricht statt.

An den beruflichen und den weiterführenden Schulen und den Hauptstufen der SBBZ findet zunächst Wechselunterricht statt. Ab dem 21. Juni gehen aber auch die weiterführenden Schulen, die beruflichen Schulen und die Hauptstufen der SBBZ bei einer Inzidenz unter 100 in den Präsenzunterricht über.

Anpassungen im Sport und Ausstellung von Testbescheinigungen

Geringfügige Anpassungen gibt es für die Schulen im Bereich Sport. Hier wird die Inzidenzgrenze 35 eingeführt, die auch in der Corona-Verordnung des Landes gilt. Bei einer Inzidenz unter 35 ist fachpraktischer Sportunterricht jeglicher Art sowohl im Freien als auch in der Sporthalle möglich. Bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50 gilt, dass fachpraktischer Sportunterricht jeder Art im Freien an allen Schulen zulässig ist. In den Sporthallen darf er nur kontaktarm erfolgen.

Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100, ist an allen Schulen bis auf Ausnahmen beispielsweise für die Jahrgangsstufen 1 und 2 fachpraktischer Sportunterricht nur noch im Freien zulässig. Der Schwimmunterricht ist im Rahmen der Klassenstärke oder Gruppengröße zulässig, wenn fachpraktischer Sportunterricht erlaubt ist.

Freibäder können genutzt werden, wenn Sportunterricht im Freien zulässig ist. Ein Hallenbad kann erst genutzt werden, wenn auch die Sporthallen für den fachpraktischen Sportunterricht freigegeben sind.

Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 6. Juni, 15.30 Uhr

Weiterhin Maskenpflicht und indirekte Testpflicht

Unverändert gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) an den Schulen sowie die indirekte Testpflicht, die an den Schulen ebenfalls inzidenzunabhängig gilt. Da die Kinder und Jugendlichen an den Schulen an regelmäßigen Testungen teilnehmen müssen, sollen die Schulen zudem auch auf Verlangen negative Testergebnisse bescheinigen. Damit soll unter anderem die ehrenamtliche Arbeit außerhalb der Schule bei der Organisation entlastet werden und vermieden werden, dass sich Kinder bei der Nutzung verschiedener Angebote für sie belastender Mehrfachtestungen unterziehen lassen müssen. Die Bescheinigung der Schulen über das negative Testergebnis gilt für eine Dauer von 60 Stunden.

Weitere Regelungen

Außerdem hat das Kultusministerium die Einrichtungen über weitere kleinere Anpassungen an der Corona-Verordnung Schule informiert. Für Schülerinnen und Schüler, die nicht von der Maskenpflicht befreit sind und diese dennoch nicht einhalten, gilt künftig analog zu den Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, ein Zutritts- und Teilnahmeverbot.

Praktika zur beruflichen Orientierung sind ebenso wie Sozialpraktika bei einem Unterschreiten der Inzidenz von 100 möglich. Ein- oder mehrtägige Praktika, die in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen vorgesehen sind, sind unabhängig davon möglich.

Befinden sich die Schulen im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen, können externe Personen in den Unterricht geholt werden, zum Beispiel Experten im Rahmen der beruflichen Orientierung. Basis dafür ist, dass die Schulleitung zustimmt oder dies aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zulässig ist.

Schulveranstaltungen sind nach den gleichen Regelungen zulässig, wie Veranstaltungen, die außerhalb der Schule durchgeführt werden. Es gelten also die Regelungen der Paragrafen 11 und 21 der Corona-Verordnung des Landes. Veranstaltungen, die von einem kulturellen Programm eingerahmt sind, wie Verabschiedungen oder Zeugnisübergaben, können nach den Regelungen für Kulturveranstaltungen stattfinden.

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Original Quelle by Wertheim24.de

Bildergalerie 196.Michaelismesse Wertheim – Tag der Firmen , Donnerstag 05.10.2017

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