Main-Tauber-Kreis / Wertheim: 1 Coronavirus-Infektion – 28,7 – Nach Sommerferien Maskenpflicht – Zahlen 03.08.2021

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56 Personen aktiv von Infektion betroffen

Die Zahl der Genesenen erhöht sich um vier Personen und liegt nun bei 5073. Somit sind derzeit 56 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 1, Bad Mergentheim: 8, Boxberg: 0, Creglingen: 2, Freudenberg: 0, Großrinderfeld: 1, Grünsfeld: 0, Igersheim: 0, Königheim: 0, Külsheim: 13, Lauda-Königshofen: 1, Niederstetten: 0, Tauberbischofsheim: 2, Weikersheim: 3, Werbach: 0, Wertheim: 25 (+1) und Wittighausen: 0.

Neun weitere Delta-Mutationen nachgewiesen

Bei neun Infektionsfällen der vergangenen Tage wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborprobe die Delta-Variante des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1186 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.

Sieben-Tage-Inzidenz laut LGA am Montag bei 28,7

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Montag, 2. August, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg bei 28,7. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (27. Juli bis 2. August) je 100.000 Einwohner. Der aktuelle Wert für Dienstag, 3. August, kann ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.

Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 3. August, 15.00 Uhr)

In den ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien gilt Maskenpflicht

Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat erste Eckpunkte für das kommende Schuljahr festgelegt. Das Ministerium teilte hierzu mit, dass die Schulen damit frühzeitig Informationen hätten und sich schon einmal auf die Regelungen einstellen könnten.

Bereits bekannt sei, dass es nach den Sommerferien unabhängig von der Inzidenz in den ersten beiden Wochen eine Maskenpflicht an den Schulen geben werde. Dies diene dazu, Infektionen durch Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer möglichst zu verhindern. Ebenfalls bleibe die regelmäßige Testung als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht bestehen, erklärte das Kultusministerium.

Zudem haben die Schulen ein Merkblatt für Reiserückkehrer erhalten, das wichtige Hinweise für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern enthalte, teilte das Kultusministerium mit. Im neuen Schuljahr sei besonders wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler auch eine Phase des Ankommens haben, in der auch außerunterrichtliche Angebote wie zum Beispiel Ausflüge oder Wandertage stattfinden. Die Pandemie habe leider dazu geführt, dass das soziale Miteinander in den Schulen nicht stattfinden konnte. Dieses sei für die Schülerinnen und Schüler aber ebenfalls wichtig. Beim Schulstart nach den Sommerferien und bei den Programmen zum Aufholen von Lernrückständen werde deswegen ein besonderes Augenmerk auch auf die Förderung im sozial-emotionalen Bereich gelegt.

Das Ministerium erläuterte, dass im Unterschied zum vergangenen Schuljahr im kommenden Schuljahr zum Beispiel mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen wie Schullandheimaufenthalte im Inland wieder zulässig seien und klassen-, jahrgangs- und schulübergreifende Angebote wieder stattfinden könnten. Mehrtägige Reisen ins Ausland und die von vielen Schulen unternommenen Schüleraustausche seien weiterhin untersagt. Bei der Buchung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen sei zu beachten, dass im Fall der Stornierung entstehende Kosten nicht vom Land übernommen würden.

Das Kultusministerium erläuterte, dass bereits zu Beginn des vergangenen Schuljahres die Lehrerinnen und Lehrer den Lernstand der Schülerinnen und Schüler für die aufnehmenden Lehrkräfte dokumentieren sollten, dies gelte auch für das kommende Schuljahr. Die abgebende Lehrkraft eines Faches solle die aufnehmende Lehrkraft in ihrem Fach über den Lernstand einer Klasse informieren, damit diese am Lernstand anknüpfen könne. Diese Übergabe solle dokumentiert und der Schulleitung vorgelegt werden. So würden Informationen vorliegen, welche Bildungsplaninhalte im aktuellen Schuljahr nicht vertieft behandelt werden konnten.

Bei den Vorgaben für das kommende Schuljahr gebe es in verschiedenen Bereichen auch eine Rückkehr zu den normalerweise geltenden Vorgaben. So solle im neuen Schuljahr die Leistungsfeststellung an der Schule nach der Notenbildungsverordnung vorgenommen werden. Eine Ausnahme davon stelle lediglich die Erbringung von gleichwertigen Leistungsfeststellungen (GFS) dar. Die GFS müssen im kommenden Schuljahr nicht erbracht werden, können aber freiwillig abgelegt werden.

Auch bei den Abschlussprüfungen sei eine Rückkehr zu den normalerweise geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen beabsichtigt. Abweichungen davon könnten allerdings je nach Entwicklung des Pandemiegeschehens sowie Vereinbarungen auf Ebene der Kultusministerkonferenz erfolgen. Für alle schriftlichen Abschlussprüfungen stehe aber bereits jetzt fest, dass es wie im vergangenen Schuljahr zusätzliche Prüfungsaufgaben zur Vorauswahl für die Lehrkräfte gebe. So können die Lehrerinnen und Lehrer die Aufgaben auswählen, deren Themen auch ausführlich im Unterricht behandelt wurden.

Auch für die zentralen, schriftlichen Abschlussprüfungen an den beruflichen Schulen gelte diese Regelung. In den berufsbezogenen Fächern werden angemessene Schwerpunkte hinsichtlich der prüfungsrelevanten Kompetenzbereiche gesetzt. Die gemeinsame schriftliche Abschlussprüfung von Berufsschule und Wirtschaft finde wieder in der üblichen Form statt.

Das Kultusministerium erklärte, dass für Schulveranstaltungen die Regelungen gelten, welche die Corona-Verordnung für Veranstaltungen vorsehe. Das betreffe beispielsweise die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in Klasse 5, Informationsveranstaltungen für den Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen oder zur Schullaufbahnentscheidung sowie Veranstaltungen gemäß der Verwaltungsvorschrift Berufliche Orientierung.

Der Unterricht im Fach Sport solle im kommenden Schuljahr wieder regulär nach der Kontingentstundentafel stattfinden. Abhängig von der weiteren Entwicklung des Pandemiegeschehens seien aber auch wieder Einschränkungen hinsichtlich der Art der Sportausübung nicht ausgeschlossen. Für das Singen und das Musizieren mit Blasinstrumenten gelten die bekannten und in der Corona-Verordnung Schule enthaltenen gesonderten Hygieneauflagen. Singen und das Musizieren mit Blasinstrumenten sollten deshalb möglichst im Freien stattfinden. Diese Regelungen gelten auch für außerunterrichtliche Angebote, teilte das Ministerium mit.

An Grundschulen seien schulische Förderangebote mit jahrgangs- und schulübergreifenden Gruppenbildungen wieder möglich. Ebenfalls möglich seien Besuche der künftigen Grundschulkinder an der Schule. Dies gelte allerdings nur dann, wenn sichergestellt werde, dass es nicht zur Durchmischung von Kindern der Kindertageseinrichtungen und der Grundschule komme, erläuterte das Ministerium.

Das Kultusministerium teilte mit, dass Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) häufig in unterstützende Systeme eingebunden seien, wie zum Beispiel in therapeutische Maßnahmen. Diese Unterstützungssysteme sollen bei der Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Sommerferien eng beteiligt werden. Ebenso sollen Absprachen mit den Trägern der Schülerbeförderung erfolgen, um frühzeitig Verfahrensprozesse zu besprechen. Mobile sonderpädagogische Angebote seien grundsätzlich wieder möglich, orientiert an den Regelungen für den Unterricht an den SBBZ. Für Präsenzangebote in den SBBZ sei eine Abstimmung mit der Schulleitung erforderlich, für Angebote der Frühförderung in Kindertageseinrichtungen mit den Leitungen der Kitas.

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Original Quelle by Wertheim24.de

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