Main-Tauber-Kreis / Wertheim: 16 Coronavirus-Infektion– Inzidenz 49,1 – Quarantäne aufgehoben – Zahlen 01.06.2021

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142 Personen aktiv von Infektion betroffen

Die Zahl der bereits Genesenen bleibt bei 4827. Somit sind derzeit 142 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 0, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 21 (+3), Boxberg: 10, Creglingen: 2, Freudenberg: 1 (+1), Großrinderfeld: 7, Grünsfeld: 5, Igersheim: 1, Königheim: 1, Külsheim: 1, Lauda-Königshofen: 30 (+5), Niederstetten: 8, Tauberbischofsheim: 11 (+2), Weikersheim: 2, Werbach: 0, Wertheim: 41 (+5) und Wittighausen: 1.

Ein weiterer Fall von Virus-Mutationen nachgewiesen

Bei einem weiteren der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben die britische Variante (B.1.1.7) des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1051 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.

Quarantäne für Kindertagesstätte in Wertheim-Bestenheid aufgehoben

Die angeordnete Quarantäne für die Katholische Kindertagesstätte St. Elisabeth in Wertheim-Bestenheid konnte aufgehoben werden.

Sieben-Tage-Inzidenz laut RKI am Dienstag bei 49,1

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Dienstag, 1. Juni, nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 49,1 und damit am zweiten Tag in Folge unter dem Wert von 50. Wenn dies fünf aufeinander folgende Tage der Fall ist, können wieder die zusätzlichen Lockerungen für Landkreise mit einer Sieben-Tag-Inzidenz von unter 50 in Kraft treten, beispielsweise bei den Kontaktbeschränkungen. Allerdings wird der Wert am Mittwoch voraussichtlich wieder über 50 liegen. Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (25. bis 31. Mai) je 100.000 Einwohner.

Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 1. Juni, 15.00 Uhr)

Katalog mit Fragen und Antworten zur Abfallentsorgung verfügbar

Das Umweltministerium hat auf seiner Website einen Katalog mit Fragen und Antworten zur Entsorgung von Corona-Abfällen zusammengestellt.

Die Hinweise betreffen auch Haushalte ohne positiv getestete oder unter Quarantäne gestellte Personen. In solchen Haushalten sollten Alltagsmasken, medizinische Mund-Nasen-Masken oder FFP2-Masken gemeinsam mit dem Restabfall in Abfalltüten oder -säcken gesammelt und in der Restmülltonne entsorgt werden. Bei der thermischen Verwertung in der Müllverbrennungsanlage werden eventuell vorhandene Viren sicher abgetötet, macht das Ministerium deutlich.

Corona-Eigentests sollten in Abfalltüten oder -säcken gesammelt und diese fest verschlossen werden, zum Beispiel durch Verknoten. Es sollte saugfähiges Material verwendet werden, um die beim Test in geringen Mengen anfallenden Flüssigkeiten aufzunehmen. Dazu ist beispielsweise Küchenpapier geeignet. Es gehört ebenfalls in den Abfallbeutel, der dann über den Restmüll entsorgt wird.

Spezielle Vorgaben gelten für Haushalte mit positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten Personen. Diese sollten ihre Abfälle über die Restmülltonne entsorgen, und zwar nicht nur Hygieneartikel wie Taschentücher, Schutzkleidung, Atemschutzmasken, Corona-Schnelltests, Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen, Einwegwäsche oder Wischlappen, sondern auch häusliche Bio- und Küchenabfälle. Diese Abfälle sollten in stabilen, möglichst reißfesten Müllsäcken gesammelt und die Säcke fest verschlossen werden. Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sollten tropfsicher verpackt werden. Dazu sollte saugfähiges Material wie Küchenpapier verwendet werden. Die Müllsäcke sollten direkt in den Restmüll (Abfalltonne oder Container) gegeben und nicht daneben gestellt werden.

Altglas und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien oder Schadstoffe sollten auch im Falle einer Quarantäne nicht über die Restmülltonne entsorgt werden. Es wird empfohlen, diese Abfälle bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren. Altpapier (Zeitungen, Bücher, Zeitschriften oder Kartonagen) und sonstige Verpackungen („Gelber Sack“) sollten bis nach der Quarantäne aufbewahrt werden, soweit dafür entsprechende Möglichkeiten im Wohnumfeld gegeben sind. Andernfalls empfiehlt das Ministerium die Entsorgung über die Restmülltonne.

Weiter gibt das Umweltministerium in seinem Frage-Antworten-Katalog Hinweise zur Abfallentsorgung für Impfzentren, für Einrichtungen, die Schnelltests vornehmen sowie für Einrichtungen des Gesundheitsdienstes wie Kliniken und Arztpraxen. Der vollständige Katalog kann unter https://um.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/informationen-zum-coronavirus/faq-abfallentsorgung abgerufen werden.

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Original Quelle by Wertheim24.de

Bildergalerie 196.Michaelismesse Wertheim – Tag der Firmen , Donnerstag 05.10.2017

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