[ad_1]
99 Personen aktiv von Infektion betroffen
Die Zahl der Genesenen steigt um elf Personen auf 5149. Somit sind derzeit 99 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 2, Assamstadt: 6, Bad Mergentheim: 14 (+7), Boxberg: 2 (+2), Creglingen: 0, Freudenberg: 3, Großrinderfeld: 0, Grünsfeld: 2, Igersheim: 4 (+2), Königheim: 0, Külsheim: 7, Lauda-Königshofen: 4 (+3), Niederstetten: 4, Tauberbischofsheim: 4, Weikersheim: 2, Werbach: 5 (+2), Wertheim: 40 (+3) und Wittighausen: 0.
Sieben-Tage-Inzidenz laut LGA am Dienstag bei 35,5
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Dienstag, 17. August, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 35,5. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (11. bis 17. August) je 100.000 Einwohner. Der aktuelle Inzidenzwert für Mittwoch, 18. August, kann ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.
Sechs weitere Delta-Mutationen nachgewiesen
Bei sechs Infektionsfällen der vergangenen Tage wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben die Delta-Variante des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1264 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.
Noch benötigte digitale Impfnachweise in Apotheken erhältlich
Der Versand des digitalen Impfnachweises an Bürgerinnen und Bürger, die vor dem 14. Juni beide Impfungen in den Impfzentren erhalten haben, ist abgeschlossen. Insgesamt wurden in Baden-Württemberg rund 2,5 Millionen Briefe mit Impfzertifikaten verschickt.
Personen, die das Zertifikat bislang nicht erhalten haben, können sich die digitalen Impfzertifikate nachträglich in der Apotheke ausstellen lassen. Das betrifft zum Beispiel all jene, die sich bei Haus- und Betriebsärztinnen und -ärzten haben impfen lassen. Dies gilt auch, wenn die Daten auf den zugesandten Nachweisen nicht korrekt sind. Voraussetzung dafür ist die Vorlage des vollständigen Impfnachweises mit dem gelben Impfausweis oder einer gleichwertigen Impfbescheinigung in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Teilnehmende Apotheken sind unter www.mein-apothekenmanager.de aufgelistet.
Nur ein sehr kleiner Teil der vom Sozialministerium verschickten Briefe konnte nicht zugestellt werden. Insgesamt liegt die Quote der Rückläufer bei unter einem Prozent. Gründe dafür sind etwa Tippfehler bei der manuellen Registrierung im Impfzentrum oder zwischenzeitliche Umzüge. Eine Ermittlung der korrekten bzw. neuen Adressen wäre laut Ministerium mit einem hohen Aufwand verbunden, eine nochmalige Zustellung erfolgt deshalb nicht.
Bürgerinnen und Bürger, die vor dem 14. Juni in einem Impfzentrum geimpft wurden und sich den digitalen Impfnachweis bereits in einer Apotheke abgeholt haben, erhielten dennoch einen Brief. Aus Gründen des Datenschutzes fand kein Abgleich zwischen den Systemen der Impfzentren und der Apotheken statt. Die mit den jeweiligen Systemen generierten Schreiben mit QR-Codes sehen etwas unterschiedlich aus, sind aber beide gültig. Dies gilt auch, wenn das Zertifikate doppelt ausgestellt wurde. Das doppelt ausgestellte Zertifikat kann aufbewahrt oder entsorgt werden.
Daneben kam es vereinzelt zu Mehrfachzustellungen, weil die Impfstellen, etwa Impfzentren oder Krankenhäuser, den Datensatz eines Geimpften im System mehrfach angelegt haben. Auch dies hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der Zertifikate. Zusätzlich hat eine kleine Gruppe von Personen, die im Rahmen von Betriebsimpfungen im Krankenhaus oder in Unternehmen und Betrieben geimpft wurde, einen digitalen Impfnachweis per Post erhalten. Dies betrifft etwa Betriebe, deren Impfungen in der Impfsoftware des Landes dokumentiert worden sind. Obwohl diese Personen nicht in Impfzentren geimpft wurden, sind die Impfungen in der Software des Landes dokumentiert, und der Versand der digitalen Impfnachweise erfolgte automatisch.
Mit dem auf dem Impfzertifikat abgebildeten QR-Code können die Nutzerinnen und Nutzer den digitalen Impfnachweis nach der Installation einer kostenfreien App – der CovPass-App oder der Corona-Warn-App – direkt auf ihr Smartphone laden. Die Überprüfung des Impfstatus erfolgt mit der CovPassCheck-App. Mit dieser kann der Impfstatus gescannt werden, ähnlich wie der QR-Code eines Flug- oder Bahntickets. Weitere Informationen hierzu stehen unter www.digitaler-impfnachweis-app.de zur Verfügung.
[ad_2]
Original Quelle by Wertheim24.de
Bildergalerie 196.Michaelismesse Wertheim – Tag der Firmen , Donnerstag 05.10.2017
Hinterlasse jetzt einen Kommentar