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51 Personen aktiv von Infektion betroffen
Die Zahl der bereits Genesenen steigt um sechs auf nunmehr 4974. Somit sind derzeit 51 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 4, Boxberg: 1, Creglingen: 0, Freudenberg: 2, Großrinderfeld: 11 (+5), Grünsfeld: 2 (+1), Igersheim: 0, Königheim: 0, Külsheim: 3, Lauda-Königshofen: 6 (+1), Niederstetten: 0, Tauberbischofsheim: 4 (+1), Weikersheim: 0, Werbach: 1, Wertheim: 17 und Wittighausen: 0.
Sieben weitere Fälle einer Virus-Mutation nachgewiesen
Bei sieben Infektionsfällen wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborprobe jeweils die Alpha-Variante des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1105 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.
Quarantäne für weitere Kita-Gruppe und für Schulklasse
Wegen eines positiven PCR-Tests im Erzieherinnenbereich wurde eine weitere Gruppe der Kath. Kindertagesstätte St. Anna in Gerchsheim unter Quarantäne gestellt.
Zudem wurde wegen eines Infektionsfalles im Schülerbereich für eine Klasse der Freiherr-von-Zobel-Grundschule in Großrinderfeld Quarantäne angeordnet.
Die Quarantäne für die Gemeinschaftsunterkunft in Lauda konnte aufgehoben werden.
Sieben-Tage-Inzidenz laut RKI am Mittwoch bei 18,9
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Mittwoch, 16. Juni, nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 18,9. Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (9. bis 15. Juni) je 100.000 Einwohner.
Unterstützungsprogramme stehen weiterhin zur Verfügung
Unternehmen und Selbständige in Baden-Württemberg wurden seit März 2020 mit mehr als 6,3 Milliarden Euro aus Zuschussprogrammen von Bund und Land unterstützt. Davon stammen mehr als 578,4 Millionen Euro aus Landesmitteln.
Neben der kürzlich vom Bund verlängerten Überbrückungshilfe III+ stehen den Unternehmen und Selbständigen in Baden-Württemberg auch weiterhin zahlreiche Landesprogramme zur Verfügung. So können Betriebe aus dem Gastgewerbe noch bis Ende Juni dieses Jahres die Stabilisierungshilfe II des Landes beantragen. Sie richtet sich an jene Betriebe, die für das erste Quartal 2021 aus strukturellen Gründen keine ausreichende Förderung durch den Bund erwarten können, um ihren Fortbestand zu sichern. Mit der Stabilisierungshilfe I und II konnten bereits rund 6.700 Betriebe mit 120 Millionen Euro unterstützt werden.
Der Tilgungszuschuss Corona für das Schaustellergewerbe und die Marktkaufleute, die Veranstaltungs-, Messe- und Eventbranche sowie das Taxi- und Mietwagengewerbe wird im Jahr 2021 ebenfalls mit deutlich verbesserten Förderbedingungen fortgeführt. So wird beispielsweise die maximale Förderhöhe von bislang 150.000 Euro auf 300.000 Euro pro Betrieb verdoppelt und der Fördersatz auf die Tilgungsraten wird von 40 auf 50 Prozent erhöht.
Für krisengeschüttelte Start-ups steht das Programm „Start-up BW Pro-Tect“ zur Verfügung, das bis September 2021 verlängert und nochmals um sechs Millionen Euro aufgestockt werden soll. Allein damit konnten bislang rund 130 Start-ups einen rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 200.000 Euro erhalten. Auch das Mezzanine-Beteiligungsprogramm soll bis Dezember 2021 zur Verfügung stehen.
Mit den erst kürzlich geschaffenen Härtefallhilfen kann das Land diejenigen Unternehmen und Selbstständigen für einen Zeitraum von einem bis zu acht Monaten unterstützen, deren wirtschaftliche Existenz noch immer bedroht ist, die jedoch aufgrund besonderer Umstände keinen Zugang zu den bestehenden Corona-Hilfsprogrammen haben. Erste Anträge befinden sich in Baden-Württemberg bereits in der Prüfung. Die Härtefallhilfen orientieren sich in ihrer Höhe grundsätzlich an den förderfähigen Fixkosten der Überbrückungshilfe III des Bundes und sollen im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen.
Zusätzlich können Betriebe im Land auch weiterhin etwa Sofortbürgschaften für kleine Unternehmen, den Beteiligungsfonds als letzten Sicherungsanker zur Stärkung des Eigenkapitals oder die Krisenberatung Corona beantragen.
„Liquiditätskredit Plus“ wird verlängert
Der „Liquiditätskredit Plus“ kann von Unternehmen nun bis zum 30. September 2021 beantragt werden, um die durch die Pandemie bedingten Liquiditätsengpässe zu überwinden. Bislang erhielten über 460 Unternehmen Liquiditätsfinanzierungen in Höhe von insgesamt 186 Millionen Euro sowie Tilgungszuschüsse von insgesamt 17,5 Millionen Euro. Beim „Liquiditätskredit Plus“ ergänzt die L-Bank den bereits bestehenden Liquiditätskredit von bis zu fünf Millionen Euro um einen Tilgungszuschuss von zehn Prozent. Der maximale Tilgungszuschuss liegt bei 300.000 Euro.
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Original Quelle by Wertheim24.de
Bildergalerie 196.Michaelismesse Wertheim – Tag der Firmen , Donnerstag 05.10.2017
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