Main-Tauber-Kreis / Wertheim: 8 Coronavirus-Infektionen – Inzidenz 21,9 – Folgen der Corona-Pandemie – Zahlen 17.06.2021

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Im Main-Tauber-Kreis wurden am Donnerstag, 17. Juni, acht neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Städte und Gemeinden Bad Mergentheim, Großrinderfeld, Lauda-Königshofen und Wertheim und befinden sich in häuslicher Isolation. Es handelt sich in zwei Fällen um Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet und in sechs Fällen um Kontaktpersonen zu bereits bekannten Fällen. Für ihre Kontakte wurde, sofern erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 5122.

55 Personen aktiv von Infektion betroffen

Die Zahl der bereits Genesenen steigt um vier auf nunmehr 4978. Somit sind derzeit 55 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 6 (+2), Boxberg: 1, Creglingen: 0, Freudenberg: 2, Großrinderfeld: 14 (+3), Grünsfeld: 2, Igersheim: 0, Königheim: 0, Külsheim: 3, Lauda-Königshofen: 6 (+1), Niederstetten: 0, Tauberbischofsheim: 4, Weikersheim: 0, Werbach: 0, Wertheim: 17 (+2) und Wittighausen: 0.

Sieben-Tage-Inzidenz laut RKI am Donnerstag bei 21,9

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Donnerstag, 17. Juni, nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 21,9. Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (10. bis 16. Juni) je 100.000 Einwohner.

Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 17. Juni, 16.00 Uhr)

Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche abmildern

Um die Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche abzumildern, hat der Deutsche Bundestag den Kinderfreizeitbonus beschlossen. Bedürftige Familien und Familien mit kleinen Einkommen erhalten einen einmaligen Bonus von 100 Euro je Kind. Dieser kann individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. Ziel ist es, die Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche abzumildern.

Für den Kinderfreizeitbonus stehen 270 Millionen Euro zur Verfügung. Er ist Teil des „Aufholpakets“ für Kinder, Jugendliche und Familien. Darin enthalten sind insgesamt eine Milliarde Euro für die Förderung frühkindlicher Bildung, für Freizeit-, Ferien- und Sportaktivitäten sowie für die Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Alltag und in der Schule. Eine weitere Milliarde Euro steht für den Abbau von Lernrückständen zur Verfügung.

Der Kinderfreizeitbonus kommt Kindern und Jugendlichen zugute, deren Familien wenig finanziellen Spielraum haben und deswegen durch die Pandemie besonders belastet sind. Mit den 100 Euro soll jedes dieser Kinder Freizeitangebote wahrnehmen können und Versäumtes nachholen. Das Geld kann für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden.

Der Kinderfreizeitbonus knüpft an andere Leistungen für Familien mit kleinen Einkommen und für bedürftige Familien an. Den Kinderfreizeitbonus erhalten minderjährige Kinder und Jugendliche, die im August 2021 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende), SGB XII (Sozialhilfe), dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Familien, die  Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Der Bonus wird in der Regel automatisch ohne Antrag ausgezahlt. Familien mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe erhalten ihn von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Auch für Kinder aus Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, wird der Kinderfreizeitbonus gewährt. Allerdings muss von diesen Familien ein formloser Antrag bei der Familienkasse gestellt werden. Hier unterstützt das Landratsamt Main-Tauber-Kreis. Die Wohngeldstelle des Landkreises wird alle Familien mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen im Bezug von Wohngeld schriftlich über die Möglichkeit des Kinderfreizeitbonus informieren. Außerdem wird sie ihnen ein Musterschreiben für die Antragstellung zuleiten.

Diese Serviceleistung erfolgt für jene Familien, die im Monat August 2021 Wohngeld durch die Wohngeldstelle im Landratsamt beziehen. Die Wohngeldstelle im Landratsamt ist zuständig für alle Städte und Gemeinden im Landkreis mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Bad Mergentheim und Wertheim.

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Original Quelle by Wertheim24.de

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