Main-Tauber-Kreis / Wertheim: 9 Coronavirus-Infektionen – Inzidenz 73,9 – Corona-Regeln angepasst – Zahlen 07.09.2021

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184 Personen aktiv von Infektion betroffen

Die Zahl der Genesenen steigt um zwölf Personen auf 5329. Somit sind derzeit 184 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Sie verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 1, Assamstadt: 1, Bad Mergentheim: 45 (+2), Boxberg: 12 (+1), Creglingen: 6, Freudenberg: 10 (+4), Großrinderfeld: 5, Grünsfeld: 0, Igersheim: 10, Königheim: 1 (+1), Külsheim: 8, Lauda-Königshofen: 29, Niederstetten: 3, Tauberbischofsheim: 8, Weikersheim: 2, Werbach: 2, Wertheim: 40 (+1) und Wittighausen: 1.

Sieben-Tage-Inzidenz laut LGA am Montag bei 73,9

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Montag, 6. September, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 73,9. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (31. August bis 6. September) je 100.000 Einwohner. Der aktuelle Inzidenzwert für Dienstag, 7. September, kann ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.

13 weitere Mutationen nachgewiesen

Bei 13 Infektionsfällen der vergangenen Tage wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben die Delta-Variante des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1470 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.

Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 7. September, 14.30 Uhr)

Schutz der Gesundheit aller am Bildungsleben Beteiligten als oberstes Ziel

Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat vor kurzem die Corona-Verordnungen Schule und Kita angepasst. Damit würden die inzidenzabhängigen Vorgaben, nach denen sich bisher die einschränkenden Maßnahmen bestimmt haben, entfallen. Die Änderungen würden ferner Absonderungen im Falle einer Infektion sowie die Masken- und Testpflicht betreffen, teilte das Kultusministerium mit.

Das Ministerium erläuterte, dass weiterhin die oberste Zielsetzung sei, die Gesundheit aller am Bildungsleben Beteiligten zu schützen und Einschränkungen im Schul- und Kita-Betrieb zu vermeiden.

Durch den Wegfall der inzidenzabhängigen Vorgaben gebe es nun keine Regel mehr, die Wechsel- oder Fernunterricht ab dem Überschreiten eines bestimmten Inzidenzwertes vorschreibt. Zudem sei der Sportunterricht inzidenzunabhängig zulässig. Es käme jedoch zu Einschränkungen, sollte ein positiver Corona-Fall auftreten. In der betreffenden Klasse sei dann ausschließlich kontaktarmer Sport erlaubt. Dieser Klasse müsse ein fester Bereich der Sportstätte zur alleinigen Nutzung zugewiesen werden, und die Schülerinnen und Schüler müssten zu anderen Klassen mindestens anderthalb Meter Abstand halten, erläuterte das Ministerium.

Die Testpflicht an Schulen und Schulkindergärten werde als Sicherheitszaun fortgeführt. Hiervon ausgenommen seien immunisierte Personen, also Menschen, die geimpft oder genesen seien. Außerdem gelte die Maskenpflicht, und zwar unabhängig von der Inzidenz. Sie entfalle demnach auch nicht beim Unterschreiten eines früheren Schwellenwertes. Die Ausnahmen der Maskenpflicht würden allerdings bestehen bleiben. Masken müssten demnach beispielsweise nicht im fachpraktischen Sportunterricht oder im Unterricht in Gesang und mit Blasinstrumenten getragen werden. Beim Essen und Trinken sowie in den Pausenzeiten außerhalb des Gebäudes entfalle die Maskenpflicht genauso wie für Schwangere, die aufgrund der Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz im Unterricht eingesetzt werden könnten, sofern der Abstand von 1,5 Metern zu allen Personen immer sicher eingehalten werden kann, erklärte das Kultusministerium.

Das Ministerium sagte, dass Räume weiterhin spätestens alle 20 Minuten zu lüften seien, außer CO2-Sensoren warnen vorher. In diesem Fall sei das Lüften schon vor der 20-Minuten-Spanne obligatorisch. Sollten mobile Luftfiltergeräte zum Einsatz kommen, müsse dennoch weiterhin gelüftet werden. Insgesamt gelte die Empfehlung, zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Die Landesregierung habe außerdem die Absonderungsregeln angepasst. So trete beispielsweise an die Stelle der Absonderungspflicht von engen Kontaktpersonen die Verpflichtung zu einer täglichen Testung, mindestens mittels Schnelltest. Sollte in einer Klasse ein positiver Corona-Fall auftreten, so müssten sich alle Schülerinnen und Schüler dieser Klasse für die Dauer von fünf Schultagen täglich testen. Ausnahmen gelten für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, der Grundschulförderklassen und Schulkindergärten sowie für Kinder unter acht Jahren, diese müssten sich nur einmal vor Wiederbetreten der jeweiligen Schule oder Kindertageseinrichtung testen lassen, teilte das Ministerium mit.

Das Kultusministerium erläuterte, dass ferner alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse mit Infektionsfall für fünf Schultage nur in ihrer jeweiligen Klasse unterrichtet werden dürften. Dies gelte entsprechend für Betreuungs- und Förderangebote sowie in Schulmensen. Oberstes Gebot seien hier möglichst konstante Gruppen, um das Risiko der Infektionsausbreitung zu minimieren. Außerdem sei nun geregelt, dass Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, grundsätzlich als getestet gelten, da sie ja in den Einrichtungen regelmäßig getestet werden. Sie würden deshalb beispielsweise für den Zoo- oder Restaurant-Besuch keinen Nachweis über ein negatives Testergebnis benötigen, sondern müssten nur glaubhaft machen, dass sie Schülerinnen oder Schüler sind. Dieser Nachweise könne etwa mittels Schülerausweis, Schülerabo der Verkehrsbetriebe oder durch einen schlichten Altersnachweis bei jüngeren Kindern erbracht werden.

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Original Quelle by Wertheim24.de

Bildergalerie 196.Michaelismesse Wertheim – Tag der Firmen , Donnerstag 05.10.2017

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