Medieninformation – Ergänzung der Monatsvorschau November 2021 –

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18. große Strafkammer

Strafverfahren gegen

1. S. A., geb. 1982

2. S. H., geb. 1967

3. P. L., geb.1973

4. A. O., geb. 1960

5. B. M., geb. 1963

6. R. B., geb. 1973

7. J. K., geb. 1961

wegen Verbrechen nach § 30a BtMG

Prozessauftakt:

Montag, 01.11.2021 um 14.00 Uhr, Saal H 2

Fortsetzungstermine:

19.11.2021 um 09.30 Uhr, Saal H 2

26.11.2021 um 09.30 Uhr, Saal H 2

10.12.2021 um 09.30 Uhr, Saal H 2

17.12.2021 um 09.30 Uhr, Saal H 2

10.01.2022 um 09.30 Uhr, Saal H 2

12.01.2022 um 09.30 Uhr, Saal H 2

14.01.2022 um 09.30 Uhr, Saal H 2

18.01.2022 um 09.30 Uhr, Saal H 2

04.02.2022 um 09.30 Uhr, Saal H 2

Gegenstand:

Den Angeklagten wird vorgeworfen, u.a. in Hannover, Winsen, und in Spanien im Zeitraum von April 2020 bis März 2021 in mehreren Fällen in unterschiedlicher Beteiligung mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben und diese teilweise auch eingeführt zu haben, wobei die zu Ziffer 1.-4. und 6.-7. genannten Angeklagten als Mitglied einer Bande gehandelt haben sollen, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat. Dem unter Ziffer 5. genannten Angeklagten wird Beihilfe zu solchen Taten zur Last gelegt.

Die Angeklagten sollen sich dazu verabredet haben Marihuana und Haschisch im dreistelligen Kilogrammbereich über Spanien und Frankreich in die Bundesrepublik Deutschland zu schmuggeln und in der Region Hannover gewinnbringend zu verkaufen. Dabei sollen die aus Spanien kommenden Drogen mit Lastkraftwagen nach Winsen (Aller) transportiert worden sein und dort in Gewerbehallen entladen und umgeladen worden sein, um sie von dort aus durch verschiedene Kurierfahrer zu Großabnehmern zu verbringen.

Insgesamt sollen über 1.000 kg Marihuana und circa 150 kg Haschisch (Cannabisharz) innerhalb der Bande ein- bzw. verkauft worden sein.

Im Falle einer Verurteilung käme nach der Anklage die Einziehung der Werte der durch die Taten erlangten Gelder in Höhe von im Einzelnen bis zu 567.200,00 € in Betracht.

Das Verfahren kam unter anderem durch die polizeiliche Auswertung der Daten aus besonders abhörsicheren sog. „Encro-Chat-Handys“ und „SkyECC-Geräten“ ins Rollen. Es handelt sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft um das „Ursprungsverfahren“ der am Landgericht Hannover bereits anhängigen und zum Teil bereits verhandelten Strafverfahren in Bezug auf „Encro-Chat-Verfahren“.

(Az.: 96 KLs 15/21)

(Stichwort: „Das Enchro-Chat-Verfahren“)

Osterloh

Richterin am Landgericht

Pressesprecherin

Original Quelle Niedersachsen.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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