“Mit dem Oberlandesgericht Nürnberg setzt nun das zweite bayerische … – Bayerisches Landesportal

“Mit dem Oberlandesgericht Nürnberg setzt nun das zweite bayerische … – Bayerisches Landesportal

Nachdem die Pilotphase am Oberlandesgericht München erfolgreich abgeschlossen ist, folgt nunmehr die Regeleinführung der E-Akte an den Oberlandesgerichten. Neben dem Oberlandesgericht München setzt nun auch das Oberlandesgericht Nürnberg als zweites bayerisches Oberlandesgericht die E-Akte ein. Seit gestern (28. März) setzt das Gericht in zweiter Instanz bei neuen Zivilverfahren, Landwirtschaftssachen und Aufgebotsverfahren die elektronische Akten ein, soweit die Verfahren in erster Instanz bereits mit der elektronischen Akte geführt wurden. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: “Die Welt wird immer digitaler. Die Justiz treibt die Digitaloffensive voran. Mit dem Oberlandesgericht Nürnberg setzt nun das zweite bayerische Oberlandesgericht die E-Akte in zweiter Instanz ein. Das verkürzt Verfahren, erspart Wartezeiten und schützt in Zeiten der Pandemie die Gesundheit der Prozessbeteiligten.”

Bei den Landgerichten hat die Regeleinführung schon im vergangenen Jahr begonnen. Die Landgerichte Landshut, Regensburg, Coburg, Ingolstadt, Weiden i.d.OPf., Hof, Amberg, Würzburg, Memmingen, Ansbach, Nürnberg-Fürth, Passau, Kempten (Allgäu) und Bamberg haben die E-Akte bereits regulär eingeführt.

Erprobt wird die elektronische Akte derzeit an sechs Amtsgerichten. Dies sind die Amtsgerichte Straubing, Dachau, Kelheim, Regensburg, Erlangen und Ingolstadt.

Dem Beginn der Einführung der elektronischen Akte ging eine mehrjährige erfolgreiche Pilotierung voraus, in der bis heute ca. 70.000 Verfahren rein elektronisch geführt wurden. Minister Eisenreich: “Wir müssen 127 Standorte mit etwa 15.000 Arbeitsplätzen mit der elektronischen Akte ausstatten. Die Erfahrungen bei der Pilotierung der elektronischen Akte sind sehr positiv. Bereits mehr als die Hälfte der bayerischen Landgerichte und zwei von drei Oberlandesgerichten setzen nun die E-Akte ein.”

Der elektronische Rechtsverkehr ist bereits bei allen Gerichten im Freistaat eingeführt.

Der Freistaat Bayern setzt neben der E-Akte auch auf Videotechnik.
Minister Eisenreich: “Tausende Zivilprozesse werden an Bayerns Gerichten inzwischen digital als Videokonferenz geführt. Unser Ziel war es, die Gerichte flächendeckend mit mobilen Videokonferenzanlagen auszustatten. Im Juli 2021 haben wir unser Ziel erreicht: Seit Juli 2021 haben alle 99 bayerischen Gerichte Zugang zu einer Anlage. Insgesamt wurden hierfür 105 Videokonferenzanlagen beschafft. Zum Ausbau der Videoverhandlungen setzt die Justiz neben der Ausstattung der Gerichte mit Videokonferenzanlagen auch auf ein Video-Konferenz-Tool. Nach einer erfolgreichen Pilotphase wurde der Einsatz inzwischen bayernweit freigegeben. Das bayerische Justizministerium geht davon aus, dass im Jahr 2021 rund 10.000 Videoverhandlungen durchgeführt wurden. Ob sich ein Verfahren für eine Videoverhandlung anbietet, entscheidet der jeweilige Richter/die jeweilige Richterin.”

Auf dem Weg zu einem modernen Zivilprozess sieht der bayerische Justizminister aber noch erheblichen rechtspolitischen Handlungsbedarf. Vorschläge zur Modernisierung des Zivilprozesses liegen vor. Er fordert das Bundesjustizministerium zu schnellerem Handeln auf. Eisenreich: “Die Zivilprozessordnung ist für die Papierakte gemacht, nicht für die elektronische Akte. Eine Modernisierung des Zivilprozesses ist daher notwendig. Der Bund muss jetzt tätig werden. Wir brauchen eine breit geführte Diskussion, die alle Akteure einbezieht: Gerichte, Rechtsanwälte, Wissenschaftler, Wirtschaft, Verbraucherverbände.” Und auch grenzüberschreitend will Bayern das Verhandeln erleichtern. Auf bayerische Initiative hat die Justizministerkonferenz im vergangenen Herbst das Bundesjustizministerium aufgefordert, sich für eine umfassende Rechtsgrundlage auf europäischer Ebene einzusetzen. Eisenreich: “Der Reformprozess ist dringend notwendig. Die Justiz will die Chancen der Digitalisierung nutzen. Jetzt sind Berlin und Brüssel gefordert.”

Eisenreich bedankte sich abschließend bei Dr. Thomas Dickert, dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Nürnberg: “Für Ihr großes Engagement bei der Digitalisierung der Justiz in Nürnberg darf ich mich bei Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich bedanken.”  

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

Original Quelle Bayern.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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