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Halle/MZ (ots)

Die Richter haben die Cum-Ex-Deals nun jedoch dort einsortiert, wo sie hingehören: Bei den Straftaten. Wer nicht gezahlte Kapitalertragsteuern für eine Anrechnung und Erstattung beim Finanzamt anmeldet, nutzt kein Schlupfloch, sondern tut etwas Illegales. Dass die Behörden das Treiben zunächst nicht bemerkten, ändert daran nichts – zumal die Verwirrung durch die Täter absichtlich erzeugt wurde. Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt.

Weil das so klar auf der Hand liegt, ist, stellt sich erneut eine Frage: Wieso durfte die Hamburger Warburg-Bank 47 Millionen Euro aus den illegalen Geschäften zunächst behalten? Das muss der damalige Hamburger Regierungschef beantworten: Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).

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