Mitteldeutsche Zeitung zur Parteienfinanzierung | Presseportal

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Halle/MZ (ots)

Die üppige Erhöhung der Parteienfinanzierung vor mehr als fünf Jahren war eine Frechheit. Und die drei ungleichen Parteien der Opposition reichten zu Recht Klage in Karlsruhe ein. Sie wollten sich nicht dem Vorwurf der Selbstbedienungsmentalität aussetzen. Seit Dienstag haben Union und SPD nun die höchstrichterliche Bestätigung, dass ihre Entscheidung verfassungswidrig war. Dieses Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die Verantwortlichen. Auch haben die Parteien durch die Gesetzesreform in den vergangenen Jahren 100 Millionen Euro zu viel eingestrichen. Nun muss die Bundestagsverwaltung über die Frage entscheiden, ob das Geld zurückgezahlt werden muss. Auch das ist keine gute Regelung. Wenn die Ausschüttung der 100 Millionen Euro gegen die Regeln des Grundgesetzes verstoßen hat, sollte das Geld zurückgezahlt werden.

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