Nachhaltiger Schutz unseres Gesundheitswesens – Bayerisches Landesportal

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Zum 15. September 2020 wurde die “Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen” (ZKG) in Nürnberg gegründet. Ein Team aus Spezialstaatsanwälten um den Leitenden Oberstaatsanwalt Richard Findl nimmt seither bayernweit schwarze Schafe im Gesundheitssektor ins Visier. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: “Es geht um die Abrechnung nicht erbrachter Corona-Tests, um Pflegedienstbetrug, um Schmiergelder. Betrug und Korruption im Gesundheitswesen können viel Schaden anrichten – von enormen finanziellen Schäden bei Krankenkassen und Versicherungen bis hin zu Gesundheitsschäden bei Patienten. Dagegen muss der Staat entschlossen vorgehen. Wir haben deshalb vor einem Jahr unsere Ermittlungsstrukturen mit der ZKG nochmals verstärkt.”

Zum Schutz des Gesundheitssystems geht Bayern mit der ZKG noch gezielter gegen Betrug und Korruption im Gesundheits- und Pflegebereich vor: Wie ist die Bilanz der ZKG nach einem Jahr? Welche Herausforderungen stellen sich in der Pandemie? Wie viele Verfahren hat sie bereits übernommen?

“Das Gesundheitssystem in Bayern ist sehr leistungsfähig. Für die Bewältigung der Herausforderungen der Pandemie möchte ich allen, die unsere Gesundheit schützen, herzlich danken”, so Justizminister Eisenreich. “Es gibt aber auch ‘schwarze Schafe’ im Gesundheits- und Pflegebereich, die nicht das Wohl und die Gesundheit ihrer Patienten im Blick haben, sondern sich ungerechtfertigt bereichern wollen.”

Justizminister Georg Eisenreich, der Generalstaatsanwalt in Nürnberg Dr. Walter Kimmel und der Leiter der ZKG, der Leitende Oberstaatsanwalt Richard Findl, werden am

Mittwoch, den 17. November 2021, um 11.00 Uhr,
im Justizpalast Nürnberg, Saal 1.006,
Fürther Str. 114, 90429 Nürnberg,

eine erste Bilanz ziehen.

Die Medien sind zum Pressetermin herzlich eingeladen. Es wird vor Ort Gelegenheit zu Filmaufnahmen, Pressefotos und zu Interviews bestehen.

Die Platzzahl ist begrenzt.  Auf die Einhaltung der gebotenen Schutzmaßnahmen wird geachtet. Das Tragen einer FFP2-Maske ist für den Zutritt zur Pressekonferenz zwingend erforderlich.

Wir bitten Sie, sich beim Pressereferat des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz anzumelden (Tel.: 089/5597-3111, E-Mail: presse@stmj.bayern.de).

Hinweise für Teilnehmende:

Die Teilnahme kann aufgrund der gebotenen Schutzmaßnahmen nur nach Anmeldung per E-Mail (presse@stmj.bayern.de) erfolgen.

  • Der Zugang ist nur geimpften oder genesenen Personen erlaubt (2G).

  • Der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus (Impfnachweis) oder einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt (Genesenennachweis), ist bei Einlass in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen.

Die Pressekonferenz wird auch als Live-Stream übertragen. Der Link ist abrufbar unter

https://youtu.be/ugHrb9osC1w.

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

Original Quelle Bayern.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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