Neckar-Odenwald-Kreis | Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen auch kommende Woche ohne Terminvereinbarung im Kreisimpfzentrum

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Das Kreisimpfzentrum (KIZ) in Mosbach bietet auch in der Woche vom 13. bis zum 19. September Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen ohne vorherige Terminbuchung an. Damit setzt das KIZ das flexible Impfkonzept fort. Bereits gebuchte Impftermine behalten ihre Gültigkeit. Der Impfstoff zur Erstimpfung kann vor Ort frei gewählt werden.

Welche Impfstoffe an den jeweiligen Tagen eingesetzt werden, kann der Wochenübersicht auf der Website des Landratsamts unter www.neckar-odenwald-kreis.de entnommen werden.

Hintergrund:
Bei Zweitimpfungen muss der von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene zeitliche Mindestabstand eingehalten werden. Dieser Mindestimpfabstand muss zwingend beachtet werden, auch um eine Abweisung vor Ort aus medizinischen Gründen zu vermeiden. Der minimale Impfabstand bei Impfungen mit Biontech beträgt drei Wochen, bei Moderna sind es vier Wochen. Sofern eine Kreuzimpfung vorliegt (AstraZeneca und anschließend Biontech bzw. Moderna), beträgt der Impfabstand ebenfalls mindestens vier Wochen. Wird nach einer AstraZeneca-Erstimpfung auch die Zweitimpfung mit AstraZeneca gewünscht, beträgt der Impfabstand hier neun bis zwölf Wochen.

Zu den Kreuzimpfungen gibt das Kreisimpfzentrum folgende Hinweise: Personen, die bei der Erstimpfung den Impfstoff AstraZeneca erhalten haben, können auf Wunsch unabhängig ihres Alters mit einem mRNA-Impfstoff von Biontech oder Moderna zweitgeimpft werden. Diese Kreuzimpfung ist allerdings nur in Verbindung mit einer vorherigen Erstimpfung mit AstraZeneca möglich. Personen, die bei der Erstimpfung Biontech oder Moderna erhalten haben, müssen bei der Zweitimpfung mit dem Wirkstoff der ersten Impfung geimpft werden. Das KIZ bittet deshalb darum, dies bei der Auswahl der Impftage zu berücksichtigen.

Die Auffrischimpfungen werden mit einer Impfdosis der mRNA-Impfstoffe, d.h. entweder Biontech/Pfizer oder Moderna, durchgeführt. Somit können alle besonders vulnerablen Personen, deren Zweitimpfung (bzw. bei Genesenen die einmalige Impfung) mindestens sechs Monate ihre Auffrischimpfung erhalten.
Zunächst vorgesehen zur Impfschutzverlängerung sind Menschen über 80 Jahren sowie Personen, die in Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder ähnlichen Einrichtungen leben, gepflegt, behandelt oder betreut werden, Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Personen mit einer Immunschwäche oder immunsuppressiver Therapie. Für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen liegt nach derzeitigem Stand keine grundsätzliche Empfehlung zur Auffrischung vor. Nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch ist aber eine Auffrischung möglich.

Quelle :neckar-odenwald-kreis.de



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Original Quelle by Wertheim24.de

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