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Neckar-Odenwald-/Main-Tauber-Kreis. In den laufenden Projektaufrufen können Vorhaben von Vereinen, Verbänden, Unternehmen, Kommunen, Kirchen und Privatpersonen gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die antragsreifen Projekte im Gebiet der LEADER-Aktionsgruppe Badisch-Franken mit ihren 22 Mitgliedskommunen umgesetzt werden und einen Beitrag zu den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) in Badisch-Franken leisten. Ersatzbeschaffungen und Sanierungsmaßnahmen sind sowohl in LEADER als auch im Regionalbudget für Kleinprojekte nicht förderfähig. Voraussichtlicher Auswahltermin der bis 20. Januar einzureichenden Projekte ist Mitte Februar 2022.
LEADER-Topf für umsetzungsreife Projekte steht bereit
Dank Verlängerung der LEADER-Förderperiode 2014-2020 um die Jahre 2021 und 2022 stehen der Region für LEADER-Projekte 210.000 EU-Fördermittel zzgl. Landesmittel im entsprechenden Verhältnis und evtl. Rückflussmittel zur Verfügung. In LEADER sind vielerlei Projekte bis 600.000 Netto möglich. Die Mindestfördersumme beträgt 5.000 . Die Fördersätze variieren je nach Projekt zwischen 25 – 60 %. In den Jahren 2021 und 2022 werden insbesondere Projekte gesucht, die bereits in der Planung weit fortgeschritten sind, aber noch nicht begonnen wurden. „Bei Interesse schauen Sie auf unserer Website vorbei oder nehmen direkt mit der LEADER-Geschäftsstelle Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne!“, so der 1. Vorsitzende Alfred Beetz.
Regionalbudget 2022- Jetzt antragsreife Kleinprojekte einreichen
Auch im Jahr 2022 wird die attraktive Fördermöglichkeit Regionalbudget angeboten. Es stehen 200.000 Fördermittel für Kleinprojekte bis 20.000 Netto bereit. LEADER Badisch-Franken möchte im Regionalbudget insbesondere Kleinprojekte fördern, die die Gemeinwohlorientierung, das ehrenamtliche Engagement und die Regionalität widerspiegeln. „Über das Regionalbudget sind insbesondere kleine bauliche Maßnahmen und Anschaffungen möglich. Diese werden jeweils mit 80 % bezuschusst!“, stellt Beetz dar. Antragseinreichung ist bis zum 20. Januar 2022 möglich.
Auch Kunst & Kultur- sowie Landschaftspflegeprojekte werden gesucht
Auch hier gilt der Stichtag 20. Januar 2022 zur Einreichung eines Antrags. Für Projekte im Bereich der Landschaftspflegerichtlinie können Antragsteller Fördersätze von bis zu 95 % erhalten. Hierunter fallen insbesondere Vorhaben zum Zwecke der Landschaftspflege und zur Erhaltung der Kulturlandschaft. Vorbehaltlich der zur Verfügung Stellung stehen hier 150.000 Landesmittel bereit.
Weitere zahlreiche Fördermöglichkeiten bestehen im Bereich „Kunst & Kultur“. Hier stehen vorbehaltlich 10.000 Fördermittel zur Verfügung. Einmalige Festivals, Kulturtage, oder Theater-, Tanz- und Musicalproduktionen sowie ähnliche Veranstaltungen stehen hier im Fokus und werden mit einem Fördersatz von 50% unterstützt.
Informieren und im Neuen Jahr Antrag einreichen
Zur Information und Antragseinreichung wird ein beratendes Erstgespräch empfohlen. „Schauen Sie über die Feiertage auf unsere Website, informieren Sie sich über die Fördermodalitäten und schicken Sie bitte dann zeitnah per E-Mail eine ausführliche Projektbeschreibung zur Ersteinschätzung Ihrer Idee an die Geschäftsstelle. Oder Sie rufen nach der Weihnachtspause ab 3. Januar 2022 dann wieder direkt bei uns an!“, so der 1. Vorsitzende Alfred Beetz.
Detaillierte Informationen zu den Projektaufrufen und zum Regionalentwicklungsprogramm LEADER 2014-2020 erteilt die LEADER-Geschäftsstelle, Obere Vorstadtstraße 19, 74731 Walldürn, Tel: 06281/5212-1398, www.leader-badisch-franken.de.
Quelle :neckar-odenwald-kreis.de
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