Odenwald-Kreis | Pandemiefolgen und die Herausforderungen der Kindertagesbetreuung: Jugendhilfeausschuss des Neckar-Odenwald-Kreises tagte mit anspruchsvollem Programm

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Fahrenbach. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses trafen sich unter streng eingehaltenen Corona-Hygienemaßnahmen zu einer Sitzung im Bürgerzentrum am Limes in Fahrenbach. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder, Jugendliche und Familien, die Kindertagesbetreuungsplanung und die Förderung der Kindertagespflege waren dabei zentrale Themen.

Nachdem der Ausschuss zuletzt im November über die coronabedingten Auswirkungen in der Jugendhilfe informiert wurde, erhielten die Ausschussmitglieder nun Informationen über die Folgen des Lockdowns für zumindest einen Teil der Kinder und Jugendlichen. „Natürlich ist die Pandemie noch nicht vorbei, dennoch ist es jetzt an der Zeit, über die Folgen zu sprechen, die an vielen Stellen immer deutlicher zu Tage treten“, führte Landrat Dr. Achim Brötel dazu ein. Da seien möglicherweise Wunden entstanden, die mit Geld gar nicht zu heilen sind.

Jugendamtsleiter Peter Roos zeigte dem Gremium dann fünf Wirkungsbereiche der Pandemie bei jungen Menschen auf. Hier sei zunächst die Psyche zu nennen, wo, neben Ängsten vor Ansteckung, die Kontaktbeschränkungen oft bestehende Problematiken vertieft hätten. Mitunter führe dies bei Kinder und Jugendlichen in ein Gefühl der Ausweglosigkeit. Weitere Bereiche, die Roos beleuchtete, waren die Belastung von Familien, soziale Ungleichheiten und insbesondere der Bereich der Schule: „Der Lebensmittelpunkt Schule fehlte und somit auch das wichtige Erprobungs- und Erfahrungsfeld mit Gleichaltrigen.“ Die Folgen seien gerade in den vergangenen Wochen auch im Jugendamt noch stärker wahrnehmbar, wo beispielsweise Fälle mit häuslicher Gewalt, psychischen Erkrankungen und sexuellem Missbrauch abgefangen werden müssten. Für eine abschließende statistische Analyse sei es allerdings noch zu früh, so Roos. Die Kreisrätinnen und Kreisräte bedankten sich für das umfassende Bild.

Im zweiten Tagesordnungspunkt erläuterte Landrat Brötel eine im Bereich der Kindertagesbetreuungsplanung vom Gesetzgeber verursachte unglückliche Situation. „Im Grunde erfolgt die Bedarfsplanung vor Ort durch die Städte und Gemeinden. Wenn nachher der Rechtsanspruch aber nicht erfüllt wird, werden wir als öffentlicher Träger der Jugendhilfe verklagt“, schilderte Brötel das Kernproblem. Eine mögliche Form der Abhilfe könne sein, im Landratsamt eine spezielle Stelle nur für die Kindertagesbetreuungsplanung einzurichten, wobei er darauf hinwies, dass man nun in dem dafür zuständigen Jugendhilfeausschuss zunächst eine Problemanzeige mache.

Dies griff der stellvertretende Leiter des Fachdienstes Soziale Dienste Pascal Heffner auf. Er demonstrierte auf Grundlage statistischer Zahlen, dass der Betreuungsbedarf im Grunde in allen Altersgruppen steigen werde. Auch ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder sei in der Diskussion. Deshalb gebe es die Überlegung, die „merkwürdige Konstellation“ aufzulösen und die Herausforderung zur gemeinsamen Aufgabe werden zu lassen, skizzierte Heffner nicht ohne den Hinweis, dass man sich ganz am Anfang eines Prozesses befände. Dem Dialog mit den Städten und Gemeinden komme hierbei eine entscheide Rolle zu. Über mögliche weitere Schritte solle deshalb erst nach einer Anhörung des Kreisverbands des Gemeindetags frühestens im Rahmen der Haushaltsberatungen im Herbst entschieden werden. Diskutiert wurde die Anregung aber zunächst im Gremium, wobei die Ausschussmitglieder den Verwaltungsvorschlag eines gestuften Diskussionsprozesses bestätigten.

Außerdem wurden die Kreisrätinnen und Kreisräte von Landrat Brötel darüber informiert, dass auf Landesebene ein neues Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege entstanden sei, das die Qualifizierung der Tagespflegepersonen deutlich fortentwickle. Die Förderung setze allerdings voraus, dass eine gemeinschaftliche Finanzierung des Landes und der Städte und Landkreise sichergestellt werden muss. Nach der aktuellen Planung sei vorgesehen, dass alle Qualifizierungsmaßnahmen bis Dezember 2023 abgeschlossen sein müssen, um in den Genuss der in Aussicht gestellten Fördergelder zu kommen. „Klar ist aber natürlich auch, dass ein so deutlicher Ausbau für den Kreis nicht zum Nulltarif zu haben ist“, unterstrich Brötel. Der Ausschuss bestätigte auch hier den Beschlussvorschlag, der bekräftigt, dass die Aufgaben der Kindertagespflege im Kreis weiterhin im Zusammenwirken von Verwaltung und Tageselternverein erbracht werden. Der Tageselternverein übernimmt weiterhin die Aufgabe der Qualifizierung. Der Kreis unterstützt dies entsprechend mit Zuschüssen. Für die Bereitstellung des Bürgerzentrums dankte der Landrat abschließend Bürgermeister Jens Wittmann, der den Ausschuss eingangs begrüßt hatte.

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Original Quelle by Wertheim24.de

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