Odenwald-Kreis | Stellungnahme von Landrat Dr. Achim Brötel zur Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW): „Schließung der Notfallpraxis in Buchen“

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Stellungnahme von Landrat Dr. Achim Brötel

„Das ist geradezu wieder einmal ein Lehrbuchbeispiel dafür, dass Deutschland momentan dabei ist, sich Schritt für Schritt selbst abzuschaffen. Leidtragende dieser Entwicklung sind aber nicht die Richterinnen und Richter des Bundessozialgerichts, die diese weltfremde Entscheidung getroffen haben. Leidtragende sind einmal mehr die Patientinnen und Patienten, und ganz besonders die im ländlichen Raum, wo es schon jetzt deutlich zu wenig Arztpraxen im niedergelassenen Bereich gibt. Selbst von den rund 3.000 Poolärzten, die momentan den ärztlichen Bereitschaftsdienst leisten, will so gut wie keiner eine Sozialversicherungspflicht. Und: jetzt wird dieses System, das die KV in Buchen ohnehin nur noch auf Sparflamme betrieben hat, vollends kaputt gemacht.

Die Folgen daraus sind klar: Künftig werden noch mehr Menschen auf der Suche nach ärztlicher Hilfe in den Notaufnahmen unserer Kliniken oder beim Rettungsdienst aufschlagen, wo sie von ihrer medizinischen Indikation her aber schlicht nicht hingehören. Für uns als Krankenhausträger ist das schon jetzt ein beträchtlicher Faktor, der zum finanziellen Verlust der Neckar-Odenwald-Kliniken beiträgt. Dieser Effekt wird sich künftig aller Voraussicht nach aber noch deutlich weiter verstärken.

Dabei wäre alles so einfach zu lösen: Für die Poolärzte sind, weil sie ihre Tätigkeit als Selbstständige ausüben, schon bisher keine Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet worden. Der Bundesgesetzgeber könnte mit einem einzigen Satz in der gesetzlichen Regelung klarstellen, dass das auch künftig so bleibt. Niemand hätte einen Verlust davon: die Sozialversicherung nicht, weil sie schon bisher nichts bekommen hat, die Poolärzte nicht, weil sie in Wirklichkeit selbstständig tätig sein möchten, vor allem aber auch die Patientinnen und Patienten nicht, weil dann nämlich die bewährten Strukturen bestehen bleiben könnten. Baden-Württemberg hat dazu dankenswerterweise zusammen mit anderen Bundesländern schon längst eine entsprechende Gesetzesinitiative über den Bundesrat gestartet. Allein: der Bund hat es nicht für nötig befunden, sich damit auch nur zu beschäftigen.

Nur durch Liegenlassen erledigen sich die Dinge aber halt nicht. In meinen Augen ist dieses Versagen der Politik zutiefst ärgerlich. Ich hoffe deshalb sehr, dass wenigstens jetzt in Berlin endlich einmal jemand aufwacht und handelt. Da steht nämlich ein zentraler Baustein der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum auf dem Spiel. Und: Das Urteil das Bundessozialgericht ist schließlich auch nicht vom Himmel gefallen. Wir erleben deshalb in dieser Frage einmal mehr eine Havarie mit Ansage. Das ist alles andere als ein Ruhmesblatt für die Ampel. Die Koalitionsfraktionen müssen jetzt endlich handeln, damit der ärztliche Bereitschaftsdienst zeitnah wieder seine Tätigkeit aufnehmen kann.“

Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW)

Quelle :neckar-odenwald-kreis.de

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