ORH BESCHEINIGT FREISTAAT ERNEUT GEORDNETE HAUSHALTSFÜHRUNG – Verlässliche und solide Finanzpolitik in Krisenzeiten unerlässlich – Bayerisches Landesportal

ORH BESCHEINIGT FREISTAAT ERNEUT GEORDNETE HAUSHALTSFÜHRUNG – Verlässliche und solide Finanzpolitik in Krisenzeiten unerlässlich – Bayerisches Landesportal

„Eine solide Finanz- und Haushaltspolitik ist maßgeblich für die Stabilität und das Vertrauen in Bayern. Der Oberste Rechnungshof bescheinigt dem Freistaat in seinem aktuellen Jahresbericht 2023 für das Haushaltsjahr 2021 erneut eine insgesamt ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung. Gerade in der aktuellen Zeit – die durch diverse Krisen und damit verbundene große Herausforderungen geprägt wird – ist es ein wichtiges Signal an die Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger, dass der Freistaat finanziell absolut solide aufgestellt ist und in Bayern verantwortungsvoll gehaushaltet wird. Wir haben in Bayern für 2023 wieder einen Haushalt ohne neue Kreditermächtigung vorgelegt. Unser Anspruch an uns selbst ist und bleibt es auch weiter, unsere Politik und unser Verwaltungshandeln stetig zu optimieren – hier ist der Oberste Rechnungshof mit seinen Empfehlungen ein wichtiger Berater“, erklärt Bayerns Finanzminister Albert Füracker.

Neben den Auswirkungen der Corona-Pandemie sind im vergangenen Jahr durch die Energiekrise erhebliche finanzpolitische Herausforderungen für die Staatsregierung hinzugekommen. Der aktuell veröffentlichte Jahresbericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofes bestätigt dem Freistaat für 2021 eine solide Haushaltsführung und damit eine verantwortungsvolle Aufgabenbewältigung in Krisenzeiten. Das bestätigt und bekräftigt das Vertrauen in eine verlässliche bayerische Finanzpolitik. Erst kürzlich hatten bereits die beiden renommierten Ratingagenturen Standard & Poor’s und Moody’s die Bayerische Finanzpolitik mit Bestnoten bewertet. Der Freistaat Bayern steht für eine umsichtige Haushaltspolitik. Daher kommt der Regierungsentwurf des Haushalts 2023 – nach drei Jahren Corona-Krise – wieder ohne neue Kreditermächtigungen aus: Ab 2024 wird planmäßig mit der Rückzahlung der Schulden begonnen, die der Freistaat zur Bewältigung der Corona-Krise aufnehmen musste.

Die Anregungen und Hinweise des Bayerischen Obersten Rechnungshofs im Jahresbericht 2023 wird das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat selbstverständlich aufgreifen und sorgfältig prüfen.

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

Original Quelle Bayern.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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