Patienten müssen Covid-19-Impfungen selbst zahlen!

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Kosten für Impfstoff und Zubehör wie Spitzen und Kanülen

Wie in den Medien zu lesen ist, müssen, ab dem 8. April, Personen, die sich gegen Corona impfen lassen wollen, vorerst aus eigener Tasche bezahlen. Allerdings bleiben die Patienten nicht auf den Kosten sitzen, da sie die Möglichkeit haben, sich die Kosten für Impfstoff und Zubehör wie Spitzen und Kanülen im Nachhinein von ihrer Krankenkasse erstatten zu lassen.

Grundsätzlich müssen Impfungen, einschließlich der Covid-19-Impfungen, von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Der Mangel an Einigung zwischen Kassen und KVH bedeutet nur, dass beide Seiten noch keinen Weg gefunden haben, um direkt miteinander abzurechnen. Auch zwischen den Apotheken und den Krankenkassen gibt es derzeit keine Vereinbarung über die zukünftige Vergütung der Impfung.

Unterschiedliche Vorstellungen über die Honorare

Hintergrund des Streits sind die unterschiedlichen Vorstellungen über die Honorare. Zuletzt zahlte der Bund den niedergelassenen Ärzten 28 Euro pro Impfung, an Wochenenden sogar 36 Euro. Die Kosten für den Impfstoff waren dabei noch nicht einmal enthalten. Jetzt müssen Ärzte und Krankenkassen jedoch das Honorar neu verhandeln, wobei die Vorstellungen offenbar sehr unterschiedlich sind.

In einigen Bundesländern, wie Bayern und Schleswig-Holstein, wurde bereits eine Einigung erzielt. In Hessen bleiben die Fronten jedoch weiterhin verhärtet.

.red.Ray.,
Wertheim, 10.04.2023

 

 

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