Pflegeeinrichtungen in MV fordern schnelle Klarheit zur Umsetzung der Tarifgehälter / …

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bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.

Schwerin (ots)

Im Ziel herrscht Übereinstimmung: Die Löhne in der Pflege sollen weiter steigen. Um die gesetzlich geforderte Tarifpflicht in der Pflege aber umsetzen zu können, brauchen die Pflegeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern Klarheit über die gesetzlichen Grundlagen und die Refinanzierung. Das haben Vertreterinnen und Vertreter hunderter Pflegeeinrichtungen heute bei der Qualitätskonferenz des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) in Linstow gefordert.

„Die gesetzlichen Grundlagen für die Tarifpflicht sind wenige Wochen vor dem Start noch nicht einmal in Kraft, die Richtlinien fehlen und auch valide Informationen zu den wählbaren Tarifen und Durchschnittswerten sind nach wie vor nicht verfügbar. Damit die Pflegeeinrichtungen zum 1. September mit den Pflegekräften die künftige Lohnstruktur festlegen können, müssen die Grundlagen und die Verträge mit den Pflegekassen abgeschlossen sein. Voraussetzung dafür sind die erforderlichen gesetzlichen Regelungen und Verordnungen. Ohne diese können weder die Pflegeeinrichtungen noch die Kranken- und Pflegekassen im Land die Tarifpflicht umsetzen“, sagt der Vorsitzende der bpa-Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern Michael Beermann.

Dem Verband sei es zwar gelungen, für die ambulanten Pflegedienste eine landesweit gültige Umsetzung mit den Pflegekassen auf den Weg zu bringen. Diese Regelungen müssten nun aber zwingend auch von den Krankenkassen mitgetragen werden. Noch größer sei der Druck für Pflegeheime und Tagespflegen. „Hunderte teilstationäre und stationäre Einrichtungen im Land müssen innerhalb von zwei Monaten komplett neue Vergütungsstrukturen und Versorgungsverträge mit den überlasteten Kassen verhandeln. Das wird eine große Herausforderung“, so Beermann. Selbst der Vorstand des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen hatte kürzlich davor gewarnt, dass am 1. September wegen der starren gesetzlichen Regelungen Teile der pflegerischen Versorgung ausfallen könnten. Der Bundestag hatte sich dennoch gegen eine Flexibilisierung des Starttermins entschieden.

Trotz der aktuellen Herausforderungen bei der Umsetzung der Tarifpflicht beschäftigten sich die mehr als 500 Teilnehmenden der bpa-Qualitätskonferenz in 23 Vorträgen mit konzeptionellen und fachlichen Weiterentwicklungen in der Pflege, zum Beispiel mit der Umsetzung der Personalbemessung, den neuen Qualitätsprüfungen in den Tagespflegen und der professionellen Wundversorgung. Nach langer Corona-Zwangspause war bei der ersten großen Präsenzveranstaltung die Freude über das persönliche Wiedersehen innerhalb der Pflegebranche überwältigend.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 13.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über 600 in Mecklenburg-Vorpommern) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 395.000 Arbeitsplätze und circa 29.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 31 Milliarden Euro.

Pressekontakt:

Für Rückfragen: Sven Wolfgram, bpa-Landesbeauftragter, Tel.: 0172/415 49 35, www.bpa.de

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Original Quelle Presseportal.de

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