POL-KI: 230223.1 Kiel: Gefährliche Körperverletzung nach Ruhestörung

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Polizeidirektion Kiel

Kiel (ots)

Ein 39-Jähriger steht im Verdacht, Dienstagnachmittag seinen 40-jährigen Nachbarn mit einem Messer leicht verletzt zu haben. Der Nachbar hatte sich zuvor wegen überlauter Musik bei dem 39-Jährigen beschwert. Neben einer Anzeige wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung erwartet den Mann auch eine Anzeige wegen des Verdachts des unbefugten Besitzes von Betäubungsmitteln, die bei einer Wohnungsdurchsuchung aufgefunden wurden.

Gegen 17:00 Uhr meldete sich der 40-Jährige aus dem Stadtteil Hassee über den Polizeiruf bei der Einsatzleitstelle und teilte mit, dass er soeben von seinem Nachbarn mit einem Messer angegriffen und leicht verletzt worden sei. Einen Rettungswagen würde er wegen der nur leichten Verletzung nicht benötigen.

Die beiden eingesetzten Streifenwagenbesatzungen trafen kurz darauf im Hausflur auf den bereits wartenden 39-jährigen Tatverdächtigen. Sie nahmen ihn widerstandslos vorläufig fest.

Nach jetzigem Ermittlungsstand hatte der 40-Jährige kurz vor fünf wegen überlauter Musik bei dem 39-Jährigen an der Wohnungstür geklingelt. Nach einem kurzen verbalen Streit sei es dann zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen, in deren Verlauf der 39-Jährige den 40-Jährigen leicht mit einem Messer am Kinn verletzt habe. Im Anschluss habe der 40-Jährige die Polizei verständigt.

Im Rahmen der Anzeigenaufnahme ergab sich bei dem 39-Jährigen der Verdacht, dass er im Besitz von Betäubungsmitteln sein könnte. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Kiel ordnete ein Bereitschaftsrichter am Amtsgericht Kiel die Wohnungsdurchsuchung des 39-Jährigen an.

Im Verlauf der Durchsuchung fanden die Beamten eine kleine Cannabis-Plantage. Sowohl die Pflanzen, als auch die technischen Geräte zum Betrieb der Plantage stellten sie sicher.

Den 39-Jährigen erwartet jetzt eine Anzeige wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und des Verdachts des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln.

Nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung beim Kriminaldauerdienst wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt.

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Original Quelle Presseportal / Polizei Dienststellen

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