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Grafschaft / Bad Neuenahr-Ahrweiler (ots)
Ein 32-jähriger E-Scooter Fahrer aus der Kreisstadt konnte am Freitag, 01.04.2022 gegen 12:15 Uhr in Bad Neuenahr unter Betäubungsmitteleinfluss fahrend festgestellt werden. Darüber hinaus verfügte der versicherungspflichtige E-Scooter über keinen gültigen Versicherungsschutz.
Ein 50-jähriger Pkw-Fahrer aus der Kreisstadt konnte am Samstag, 02.04.2022 gegen 00:30 Uhr unter Alkoholeinfluss im Bereich Grafschaft – Vettelhoven einer Verkehrskontrolle unterzogen werden.
Entsprechende Verfahren wurden eingeleitet, die Weiterfahrt wurde jeweils untersagt.
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PD Mayen
Polizeiinspektion Bad Neuenahr-Ahrweiler
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Telefax: +49 2641 974-100
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