Rechtsprechung | Nds. Landesjustizportal – Dokument: OVG Lüneburg 10. Senat | 10 KN 44/18 | Urteil | Zur Antragsbefugnis des Jagdpächters im Normenkontrollverfahren.

Gruppenbild: Ministerin Barbara Otte-Kinast mit der ausgezeichneten Familie Brüning und Gerhard Schwetje, Präsident der Landwirtschaftskammer.

Rechtsprechung | Nds. Landesjustizportal – Dokument: OVG Lüneburg 10. Senat | 10 KN 44/18 | Urteil | Zur Antragsbefugnis des Jagdpächters im Normenkontrollverfahren.

Das Jagdrecht steht gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BJagdG dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu. Es darf nur in Jagdbezirken nach Maßgabe der §§ 4 ff. ausgeübt werden (§ 3 Abs. 3 BJagdG). In einem Eigenjagdbezirk ist der Eigentümer jagdausübungsberechtigt (§ 7 Abs. 4 Satz 1 BJagdG). In einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk steht das Jagdausübungsrecht demgegenüber der Jagdgenossenschaft zu (§ 8 Abs. 5 BJagdG; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13.12.2006 – 1 BvR 2084/05 –, juris Rn. 1). Die Jagdgenossenschaft setzt sich aus den Eigentümern der Grundflächen zusammen, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören (§ 9 Abs. 1 Satz 1 BJagdG). Alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, wenn sie im Zusammenhang eine entsprechende Mindestgröße umfassen (§ 8 BJagdG, § 12 NJagdG). Die Jagdgenossenschaft wird durch den Jagdvorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten (§ 9 Abs. 2 Satz 1 BJagdG). In der Regel nutzt sie die Jagd durch Verpachtung (§ 10 Abs. 1 Satz 1 BJagdG; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13.12.2006 – 1 BvR 2084/05 –, juris Rn. 1). Die Bildung von Jagdgenossenschaften dient dazu, durch Schaffung ausreichend großer Jagdbezirke eine Ausübung von Jagd und Hege zu gewährleisten, die den in § 1 Abs. 2 und § 21 Abs. 1 BJagdG zum Ausdruck kommenden Zielen des Jagdrechts – Schutz vor Wildschäden, Gewährleistung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes, Wahrung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege – gerecht werden kann (BVerwG, Urteil vom 14.4.2005 – 3 C 31.04 –, juris Rn. 23). Durch § 8 Abs. 5 BJagdG wird das Jagdausübungsrecht der Jagdgenossen von dem zum Grundeigentum gehörenden Jagdrecht abgespaltet und der Jagdgenossenschaft übertragen (BVerwG, Urteil vom 14.4.2005 – 3 C 31.04 –, juris Rn. 20; vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13.12.2006 – 1 BvR 2084/05 –, juris Rn. 7, 22). Sie ist Inhaberin des Jagdausübungsrechts und daher gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 BJagdG zur Hege und damit zur Berücksichtigung der in § 1 Abs. 2 BJagdG normierten, mit der Hege verbundenen Gesetzeszwecke verpflichtet (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13.12.2006 – 1 BvR 2084/05 –, juris Rn 22). Dementsprechend ist auch nur sie befugt, auf Wild unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit die Jagd auszuüben (§ 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und 4 BJagdG). Auch das Jagdausübungsrecht der Jagdgenossenschaft genießt den Schutz des Art. 14 GG (BGH, Urteil vom 15.12.2005 – III ZR 10/05 –, juris Rn. 14 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27.6.2012 – 9 C 10.11 –, juris Rn. 13). Der Eigentümer darf sein Jagdrecht nicht mehr selbst jagend und hegend ausüben, sondern nur noch in der einem Jagdgenossen zustehenden Art nutzen (BVerwG, Urteil vom 28.1.1980 – 3 C 113.79 –, juris Rn. 26; vgl. zum Schutz des Jagdgenossen als Grundeigentümer aber auch BVerwG, Urteil vom 30.3.1995 – 3 C 9.94 –, juris Rn. 50, 54). Insoweit wird das Jagd(ausübungs)recht von seinem Eigentum abgetrennt (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13.12.2006 – 1 BvR 2084/05 –, juris Rn. 25). Im Übrigen verbleibt ihm die volle Verfügungs- und Nutzungsmacht über sein Grundeigentum (BVerwG, Urteil vom 14.4.2005 – 3 C 31.04 –, juris Rn. 21). Darüber hinaus erhält er als Surrogat des Jagdausübungsrechts das Mitgliedschaftsrecht in der Jagdgenossenschaft, das ihm Einfluss auf deren Entscheidungen und einen Anteil an den Jagdpachteinnahmen verschafft (BVerwG, Urteil vom 14.4.2005 – 3 C 31.04 –, juris Rn. 21).

Original Quelle Niedersachsen.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

Vermisst: Rebecca Reusch – Wer hat die 15-Jährige zuletzt gesehen oder kann Hinweise geben?

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen