Saarland – Aktuelle Meldungen – Finanzminister beschließen weitere Unterstützung für Brauereien

L 172 – Straßenbauarbeiten im Bereich Biringen – Oberesch - Gerlfangen

Saarland – Aktuelle Meldungen – Finanzminister beschließen weitere Unterstützung für Brauereien


| Ministerium für Finanzen und Europa
| Steuern

Initiative der Länder Hamburg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland erfolgreich

Die Brauereibranche musste aufgrund der Corona-Pandemie besonders starke finanzielle Einbußen hinnehmen. Um den wirtschaftlichen Folgen bei kleinen und mittelständischen Brauereien entgegenzutreten, wurden bereits die Steuersätze der Biersteuermengenstaffel befristet für die Jahre 2021 und 2022 auf den Stand zum 31. Dezember 2003 abgesenkt. Zur nachhaltigen Unterstützung der gesamten Brauereibranche setzen sich die Länder auf Initiative der Länder Hamburg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland dafür ein, bei der Besteuerung von Biermischgetränken die nach Abschluss der Gärung hinzugefügten Zutaten während einer Übergangszeit bis einschließlich 31. Dezember 2030 nicht zu berücksichtigen. Dies ist im Rahmen der Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie möglich.

Dazu Finanzminister Peter Strobel: „Die COVID-19 Pandemie hat erhebliche Schäden in unserer Brauereiwirtschaft hinterlassen. Durch die monatelangen Schließungen der Gastronomie wurden auch deren Partner in Mitleidenschaft gezogen. Die Brauwirtschaft bekam dies besonders deutlich zu spüren. Sie stand schon vor der Pandemie unter großem wirtschaftlichen Druck, die Situation hat sich durch sie aber zusätzlich verschärft. Dem möchten wir entgegenwirken, um auch zukünftig eine vielfältige Brauereilandschaft zu haben. Hinter ihr steht nicht nur die Produktion von Genussmitteln; Brauereien stiften regionale Identifikation und sorgen letztendlich auch für eine Vielzahl von Arbeitsplätzen. Indem wir bürokratische und steuerliche Hürden reduzieren, helfen wir den Brauereien sich auf die zukünftigen Herausforderungen vorbereiten zu können.“

Hintergrund:

Aufgrund einer Richtlinie der EU sind bis zum 31. Dezember 2021 in den nationalen Verbrauchsteuergesetzen Änderungen zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke umzusetzen. Hinsichtlich der Besteuerung sog. Biermischgetränke eröffnet der neu gefasste Artikel 3 der Richtlinie 92/83/EWG die Möglichkeit, für einen Übergangszeitraum die bisherige Besteuerungspraxis beizubehalten und die nach der Gärung hinzugefügten Zutaten von Bier bei der Messung der Grad Plato bis zum 31. Dezember 2030 unberücksichtigt zu lassen.

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder fordern den Bundesminister der Finanzen auf, in dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie von der Übergangsregelung vollständig Gebrauch zu machen und somit von einer Besteuerung unter Berücksichtigung der nach Abschluss der Gärung hinzugefügten Zutaten bis einschließlich 31. Dezember 2030 abzusehen. Für die Brauereibranche würde diese Maßnahme in schwierigen Zeiten eine spürbare finanzielle Entlastung bewirken.

Medienansprechpartner


Ministerium für Finanzen und Europa

Miriam Gabriel und Yves Jacob
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Am Stadtgraben 6-8
66111 Saarbrücken

Original Quelle Saarland.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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