Saarland – Aktuelle Meldungen – Finanzstaatssekretär Wolfgang Förster zieht zum Ende der verlängerten Abgabefrist eine überwiegend positive Zwischenbilanz: Zwei von drei Erklärungen sind eingereicht.

Saarland – Aktuelle Meldungen – Finanzstaatssekretär Wolfgang Förster zieht zum Ende der verlängerten Abgabefrist eine überwiegend positive Zwischenbilanz: Zwei von drei Erklärungen sind eingereicht.


| Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft
| Grundsteuerreform

In der heutigen Landespressekonferenz zeigte sich der Staatsekretär zufrieden mit dem jetzigen Stand der Abgabe der Grundsteuererklärungen und gab einen Ausblick, wie es weitergeht.

Bis zum Ablauf der Frist sind in den saarländischen Finanzämtern rund 370.000, also zwei Drittel aller Feststellungserklärungen zur Grundsteuerreform, eingereicht worden. Die meisten davon wurden elektronisch abgegeben. Durch einen tollen Endspurt im Januar haben die Saarländerinnen und Saarländer für unser Land eine im Ländervergleich relativ hohe Abgabequote ermöglicht. Finanzstaatssekretär Wolfgang Förster zieht zum Ende der verlängerten Abgabefrist eine positive Zwischenbilanz: „Zwei von drei Erklärungen sind eingereicht. Über 90 % elektronisch! Angesichts der nicht ganz einfachen Aufgabe bin ich sehr zufrieden mit dem jetzigen Stand und danke den Saarländerinnen und Saarländern für ihren Beitrag zum Gelingen der Reform“.

Um den bundesgesetzlichen Auftrag im Anschluss an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen, sind die Länder als Auftragsverwaltung verpflichtet, nun auch noch die ausstehenden Erklärungen einzufordern.

Die weiteren Schritte hat Staatssekretär Wolfgang Förster heute in der Landespressekonferenz skizziert: „Obwohl wir einen guten Schritt vorangekommen sind, bleibt noch viel zu tun. Wichtig für alle Betroffene: Niemand kann sich der Grundsteuerpflicht entziehen. Die Nichtabgabe der Erklärung ist keine Alternative, sondern kann teuer werden. Deswegen bitte ich alle Steuerpflichtigen, die ihre Erklärung noch nicht abgegeben haben, dies schnell nachzuholen.“

Bis Ende März soll zunächst ein Erinnerungsschreiben versandt werden. Bis Ende April 2023 wird es keine Verspätungszuschläge, Zwangsmaßnahmen oder Schätzungen geben.

Den Bürgerinnen und Bürgern, wie auch den Steuerberatungen verbleibt somit immer noch ausreichend Zeit, etwaige fehlende Daten zu ermitteln und die ausstehenden Erklärungen einzureichen.  „Wir reagieren mit der weiteren zeitlichen Abfolge auch auf eine Anregung der Steuerberaterkammer des Saarlandes. Nur im engen Schulterschluss mit allen Beteiligten kann das Saarland hier erfolgreich sein“, so Wolfgang Förster.

Ab Anfang Mai müssen aber spätestens die Erklärungen vorliegen, um Sanktionen zu vermeiden, soweit keine gesonderten Fristvereinbarungen mit der Steuerverwaltung getroffen worden sind. Solche Vereinbarungen gibt es mit sogenannten Großkunden, bei denen mehrere hundert Erklärungen abgegeben werden müssen, wie insbesondere Kirchen oder Kommunen. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und weil hier im Anschluss an die Abgabe der Erklärung in der Regel nicht von einem anschließenden Klärungsbedarf auszugehen ist, gibt es bei den sogenannten Großkunden in der Regel eine längere Frist bis zum 30. September. In vielen Fällen der öffentlichen Hand sind diese Grundstücke ohnehin von der Grundsteuer befreit, weil sie zum Beispiel hoheitlichen Zwecken dienen. 

Abschließend sagte der Staatssekretär: „Ich freue mich, dass sehr viele Saarländerinnen und Saarländer durch die Abgabe ihrer Grundsteuererklärung die Voraussetzungen für eine Bewertung ihrer wirtschaftlichen Einheiten geschaffen haben und somit ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen sind.“

 

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Original Quelle Saarland.de

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