Saarland – Aktuelle Meldungen – Gesundheitsminister verabschieden Antrag zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

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Saarland – Aktuelle Meldungen – Gesundheitsminister verabschieden Antrag zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht


| Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
| Coronavirus, Gesundheit

Im Rahmen der heutigen Gesundheitsministerkonferenz, in Anwesenheit des Bundesgesundheitsministers, einigten sich alle Länder auf einen Beschluss zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht.

„Die einrichtungsbezogene Impfpflicht stellt eine wichtige Schutzmaßnahme für Patientinnen und Patienten sowie für die Beschäftigten dar. Dazu haben wir heute den Bundesgesundheitsminister beauftragt, unverzüglich alle offenen Fragen zu klären, die den Gesundheitsämtern bei der Ausübung ihres Ermessensspielraums im Sinne eines bundeseinheitlichen Vollzugs helfen sollen. Insbesondere muss klar sein, welche Personen in welchen Berufen unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen und darüber hinaus welche Grenzen der Anwendungsbereich im Bereich „vergleichbare Einrichtungen“ hat. Zur erfolgreichen Umsetzung müssen wir den Bürgerinnen und Bürgern klar benennen können, wen es betrifft und wen nicht. Es ist klar, dass es einige Zeit dauern wird, bis ggf. erforderlichen Betretungs- oder Tätigkeitsverbote rechtssicher angeordnet und sanktioniert werden können, daher sollten der Bund in der Vorbereitung keine Zeit verlieren“, so Gesundheitsministerin Monika Bachmann im Rahmen der GMK.

 

Die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder sind sich weiterhin einig, dass es erforderlich ist, den Impfstoff von Novavax prioritär an bisher nicht geimpfte Beschäftigte in den betroffenen Einrichtungen zu verimpfen. Damit sollen Beschäftigte, die sich bislang noch nicht für eine COVID-19-Schutzimpfung entscheiden konnten, die Möglichkeit erhalten, zeitnah noch eine vollständige Impfung mit dem neuen Impfstoff Novavax zu erlangen, der voraussichtlich ab Ende Februar zur Verfügung steht. Für einen vollständigen Impfschutz ist eine zweite Dosis dieses Impfstoffs im Abstand von mindestens drei Wochen erforderlich. Diejenigen Beschäftigten, die glaubhaft versichern, sich in absehbarer Zeit vollständig impfen lassen zu wollen, erhalten ausreichend Gelegenheit, die Impfserie abzuschließen, ohne sofort mit Sanktionen rechnen zu müssen. 

Medienansprechpartner

Manuel Kerber
Pressesprecher

Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken

Original Quelle Saarland.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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