Saarland – Aktuelle Meldungen – Steuerschätzung prognostiziert deutliche Steuermehreinnahmen für Bund, Länder und Kommunen – Finanzminister von Weizsäcker: „Die neuen Zahlen erleichtern die Haushaltsaufstellung 2023. Trotzdem werden wir die notwendigen Transformationsprojekte nicht alleine aus den laufenden Einnahmen stemmen können.“

Saarland – Aktuelle Meldungen – Steuerschätzung prognostiziert deutliche Steuermehreinnahmen für Bund, Länder und Kommunen – Finanzminister von Weizsäcker: „Die neuen Zahlen erleichtern die Haushaltsaufstellung 2023. Trotzdem werden wir die notwendigen Transformationsprojekte nicht alleine aus den laufenden Einnahmen stemmen können.“


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Am Dienstag (17.05.2022) gab Finanzminister Jakob von Weizsäcker die Zahlen der regionalisierten Maisteuerschätzung für das Saarland bekannt.

 

Angesichts der vorliegenden Zahlen betonte der Minister: „Die Steuerschätzung ist eine Momentaufnahme in einem wirtschaftlich dynamischen Umfeld und einer derzeit hohen Inflation. Neben der verbesserten Einnahmesituation stehen signifikante Abwärtsrisiken und eine noch drängendere transformative Herausforderung mit entsprechenden fiskalischen Kosten. Der Krieg in der Ukraine führt zu höheren Energiepreisen und strikteren Resilienzanforderungen und beschleunigt so die Energiewende. Damit erhöhen sich in dieser Legislatur die Kosten der Transformation und für die schrittweise Bewältigung des energetischen Sanierungsstaus. Das muss im Rahmen der aktuellen Haushaltsaufstellung 2023 und der weiteren Finanzplanung berücksichtigt werden.“

 

Die regionalisierte Steuerschätzung prognostiziert für das Saarland im laufenden Jahr Mehreinnahmen im Vergleich zur letzten Steuerschätzung vom November 2021 in Höhe von rund 170Mio. Euro. Für die Folgejahre bewegt sich das Plus in einer Größenordnung von 260 Mio. Euro jährlich aufwachsend bis ca. 300 Mio. Euro im Jahr 2026. Im Vergleich zum Haushaltsplan 2022 und zur aktuellen mittelfristigen Finanzplanung belaufen sich die nunmehr geschätzten Steuermehreinnahmen sogar in einer Bandbreite zwischen 370 und etwa 410 Mio. Euro pro Jahr. Ungefähr ein Fünftel dieser Beträge kommt den saarländischen Kommunen über den kommunalen Finanzausgleich zugute. Die verbleibenden Mehreinnahmen entsprechen somit in etwa den in der mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesenen Handlungsbedarfen.

 

Grundlage für die prognostizierte Entwicklung sind die seitens der Bundesregierung vorgegebenen Eckwerte der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Nach dem pandemiebedingten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2020 wird das Vorkrisenniveau voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2022 erreicht. Die weitere Erholung am Arbeitsmarkt sowie die im Vergleich zum Vorjahr deutlich geringere Kurzarbeit trägt deutlich zur positiven Einnahmeentwicklung bei. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wird nach Einschätzung der Bundesregierung im Jahr 2022 um real 2,2 % zunehmen. Insbesondere im zweiten Quartal dürften die Kriegsfolgen die Wirtschaftsleistung jedoch merklich bremsen. Ab der zweiten Jahreshälfte sollten die Wachstumskräfte überwiegen und zusammen mit der allmählichen Auflösung der Lieferengpässe zu deutlichem Wachstum führen. Für das Jahr 2023 erwartet die Bundesregierung eine Normalisierung mit einem BIP-Wachstum von 2,5 %.

 

Der Arbeitskreis Steuerschätzungen schätzt die Steuereinnahmen in der Regel auf der Grundlage des geltenden Steuerrechts. Die finanziellen Auswirkungen von geplanten Steuerrechtsänderungen im laufenden parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren werden in der Haushalts- und Finanzplanung des Saarlandes jedoch zusätzlich berücksichtigt. Der Umfang dieser geplanten, aber vom Arbeitskreis nicht erfassten Steuerrechtsänderungen ist zum Zeitpunkt der aktuellen Maisteuerschätzung beachtlich. Dazu Minister von Weizsäcker: „Die vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten steuerlichen Entlastungsmaßnahmen werden sich deutlich als Mindereinnahmen auch auf den saarländischen Landeshaushalt auswirken. Wir haben diese Mindereinnahmen in der neuen Schätzung eingepreist. Alleine der neue Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes 2022 schlägt im Jahr 2022 mit 83 Mio. Euro und ab 2023 mit 23 Mio. Euro Mindereinnahmen pro Jahr zu Buche.“

 

Die für das laufende Jahr 2022 prognostizierten Mehreinnahmen sind, so von Weizsäcker, nach den immer noch geltenden Regelungen grundsätzlich konjunktureller Natur. Die aktuelle Inflationsdynamik dürfte zudem absehbar einen wachsenden Teil der Mehreinnahmen absorbieren. In der Folge verbleiben Finanzierungslücken insbesondere auch für die Finanzierung des notwendigen Transformationsprozesses in der Saarwirtschaft. Minister von Weizsäcker betonte vor diesem Hintergrund: „Wir stehen vor großen Aufgaben, die wir nur durch Konzentration auf die zentralen Herausforderungen bewältigen können.“

 

Die saarländischen Kommunen profitieren nach der neuen Schätzung nicht nur über den kommunalen Finanzausgleich von der Entwicklung der Steuereinnahmen. Daneben werden auch die originären Steuereinnahmen der Kommunen ansteigen. Danach verzeichnen sie im Jahr 2022 einen Zuwachs gegenüber der letzten Steuerschätzung vom November 2021 bei den Steuereinnahmen von ca. 12,5 Mio. Euro und ab dem Jahr 2023 in Höhe von annähernd 30 Mio. Euro. Angesichts dieser Zahlen stellte Minister von Weizsäcker fest: „Nach den Einbrüchen der kommunalen Steuereinnahmen, die das Saarland sehr weitgehend kompensiert hat, freut es mich, dass die Kommunen deutlich von den Mehreinnahmen profitieren werden. Wir haben mit der Reform des kommunalen Finanzausgleichs eine große Aufgabe vor uns. Die aktuellen Prognosen werden einer Lösung sicherlich zuträglich sein.“

 

 

 

Hintergrund:

Die 162. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ fand vom 10. bis 12. Mai 2022 pandemiebedingt als Hybrid-Konferenz statt.

Die Sitzungsfolge des Arbeitskreises Steuerschätzungen orientiert sich an den Zeitplänen der Haushalts- und Finanzplanung. Es finden zwei Sitzungen im Jahr statt. Mitte Mai erfolgt eine Steuerschätzung für den mittelfristigen Zeitraum (laufendes Jahr plus vier Folgejahre). Ende Oktober/Anfang November erfolgt eine zweite Steuerschätzung für den mittelfristigen Zeitraum (laufendes Jahr plus fünf Folgejahre).

 

Medienansprechpartner


Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft

Miriam Gabriel
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Am Stadtgraben 6-8
66111 Saarbrücken

Original Quelle Saarland.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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