Saarland – Medieninformationen – Zensus 2022: der 15. Mai naht

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Saarland – Medieninformationen – Zensus 2022: der 15. Mai naht


| Statistisches Amt
| Statistik Zensus, Statistik

Um einen reibungslosen Ablauf des Großprojektes Zensus zu gewährleisten, laufen aktuell die finalen Vorbereitungen zum Stichtag 15. Mai 2022 für die beiden Erhebungsteile des Zensus 2022 auf Hochtouren.

Um einen reibungslosen Ablauf des Großprojektes Zensus zu gewährleisten, laufen aktuell die finalen Vorbereitungen zum Stichtag 15. Mai 2022 für die beiden Erhebungsteile des Zensus 2022 auf Hochtouren.

Das Statistische Amt Saarland arbeitet schon seit längerem an einer bestmöglichen Datenbasis zur Ermittlung der auskunftspflichtigen Eigentümerinnen und Eigentümer der Wohnungen und Wohngebäude im Saarland für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) als Teil des Zensus 2022. Hierfür wurden insbesondere Daten öffentlicher Verwaltungsregister zusammengeführt und im Herbst 2021 um eine Vorbefragung zur Klärung der jeweiligen aktuellen Eigentumsverhältnisse ergänzt. Aktuell werden im Statistischen Amt Saarland die letzten Vorbereitungen zum postalischen Versand der Erstanschreiben an alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen und Wohngebäuden im Saarland im Rahmen der Befragung der Gebäude- und Wohnungszählung zum Zensus-Stichtag am 15. Mai erledigt.

Die Ermittlung der Bevölkerungszahlen basiert beim Zensus 2022 auf Grundlage der amtlichen Melderegister. Ergänzend findet eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis und die Erhebung an Gemeinschaftsunterkünften und Wohnheimen statt. Die eigens hierfür eingerichteten sieben kommunalen Erhebungsstellen sind für die Durchführung vor Ort zuständig und erledigen aktuell die finalen Vorbereitungen zu den Erhebungen im Saarland. Die Befragungen erfolgen ab dem 16. Mai 2022 durch sogenannte Erhebungsbeauftragte. Diese Interviewer*innen werden vor dem Start der Befragungen von den kommunalen Erhebungsstellen sorgfältig ausgewählt und umfassend geschult. Einzelne Erhebungsstellen, bspw. die Landeshauptstadt Saarbrücken, suchen derzeit noch Unterstützung für die anstehenden Befragungen. Vergütet wird die Tätigkeit mit einer steuerfreien Aufwandsentschädigung. Interessierte können sich bei der Zensus Erhebungsstelle der Stadt Saarbrücken melden (0681/905-2122 oder saarbruecken@zensus.saarland.de).

Die persönlichen Befragungen durch die Erhebungsbeauftragten werden vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie nach den geltenden Hygienemaßnahmen durchgeführt. Es werden einige kurze Fragen kontaktarm an bzw. vor der Tür erfragt. Das persönliche Interview ist erforderlich, um zunächst festzustellen, wer überhaupt an einer Anschrift wohnt. Für alle weiteren Fragen ist die Online-Auskunft beim Zensus 2022 der vorrangige Meldeweg. Hierzu überreichen die Interviewerinnen und Interviewer nach der kurzen persönlichen Befragung die individuellen Zugangsdaten für den Online-Fragebogen. Beim Ausfüllen können natürlich auch Enkelkinder, Kinder oder sonstige Verwandte bzw. Vertrauenspersonen helfen. Bei Bedarf kann die Zusatzbefragung auf Wunsch auch im persönliche Interview erledigt oder ein Papierfragebogen bereitgestellt werden.

Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie unter www.zensus2022.de oder www.zensus.saarland.de

 Im Jahr 2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die alle zehn Jahre stattfindet. Um verlässliche Basiszahlen für gesellschaftspolitische Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl für Gemeinden, Bundesländer und Deutschland insgesamt erforderlich. Darüber hinaus wird im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung eine flächendeckende und vollzählige Erfassung aller am Erhebungsstichtag bestehenden Gebäude mit Wohnraum, bewohnten Unterkünften sowie der darin befindlichen Wohnungen ermittelt.

Die Sicherheit der Daten von Auskunftspflichtigen im Zensus hat für die amtliche Statistik höchste Priorität. Datenschutzrechtliche Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) werden eingehalten. Darüber hinaus besteht ein sogenanntes Rückspielverbot, d.h. den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder ist es zudem nicht gestattet, die beim Zensus ermittelten Informationen zu einzelnen Personen an die Kommunen weiterzugeben.

Medienansprechpartner

Dipl.-Politologin, Master of Evaluation Koba Krause
Leitung SG A 1

Virchowstraße 7
66119 Saarbrücken

Original Quelle Saarland.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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