Saarland – Medieninfos – Sitzung des Bundesrates

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In der letzten Plenarsitzung des Bundesrates im Jahr 2021 stand mit „Fit for 55: auf dem Weg zur Klimaneutralität“, das EU-Klimaschutzpaket zur Umsetzung des EU-Klimaziels für 2030 zur Beratung in der Länderkammer an.

Das Europäische Klimagesetz hat das EU-Netto-Minderungsziel von mindestens 55 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 im Unionsrecht verankert. Jetzt will die Kommission die EU „Fit für 55“ machen und den notwendigen Wandel von Wirtschaft, Gesellschaft und Industrie herbeiführen.

Hierzu wurden Überarbeitungen von insgesamt acht existierenden Rechtstexten sowie fünf Vorschläge für neue Rechtsakte vorgelegt. Hierbei setzt die Kommission auf ein Zusammenspiel von Bepreisung, angepassten Zielvorgaben und regulatorischen Instrumenten.

Das Paket enthält dabei unter anderem Vorschläge für Regelungen zur Verschärfung des bestehenden EU-Emissionshandelssystems, zur Ausweitung des Emissionshandels auf Verkehr und Gebäude, strengere CO2-Grenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge und für einen Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos und Wasserstoffahrzeuge.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Um die Ziele des Pariser-Klimaschutzübereinkommens zur erfüllen, brauchen wir nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten EU eine gemeinsame Kraftanstrengung. Hierzu müssen wir schnell und entschlossen handeln. Ich bin daher sehr froh, dass die EU das Maßnahmenpaket vorgelegt hat und wir heute als Länder umfangreich Stellung genommen haben. Bei der Bekämpfung des Klimawandels als existentielle Menschheitsherausforderung müssen Deutschland und die EU vorangehen. Gleichzeitig versprechen uns innovative Antworten auf die Herausforderungen enorme Möglichkeiten für das Saarland, als Forschungs- und Wissenschaftsland, im Herzen Europas.“

Nachdem das Saarland Ende November in einer Mehrländer-Gesetzesinitiative eine Verlängerung zum Mittelabruf der Länder für den Ausbau der Infrastruktur für die Ganztagsbetreuung gefordert hatte, folgte der Deutsche Bundestag der Förderzeitraumverlängerung bis Ende 2022.

Die Länderkammer stimmte dem entsprechenden Gesetzesbeschluss heute in breiter Mehrheit zu.

Der Bund hat den Ländern zum Zweck der Beschleunigung des Ganztagsinfrastrukturausbaus 750 Millionen Euro als sogenannte Beschleunigungsmittel zur Verfügung gestellt. In der Vereinbarung war die Frist zum Mittelabfluss bisher auf den 31. Dezember 2021 festgelegt.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Es erleichtert vieles, dass die neue Bundesregierung unserem Vorschlag zur Laufzeitverlängerung beim Ganztagsbetreuungsausbau gefolgt ist. Die Verzögerungen bei Bauprojekten, aufgrund der Pandemie- und Konjunkturbedingten-Lieferengpässen von Baumaterialen, dürfen nicht zum Nachteil für die saarländischen Schulträger, Städte und Gemeinden werden. Die heutige Laufzeitverlängerung gibt allen Beteiligten wichtige Rechts-und Planungssicherheit.“

Um weitere Belastungen der Kliniken in der Pandemie zu vermeiden, beschlossen die Länder heute überdies ein Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk. Mit der Zustimmung zur Änderung der Sprengstoffverordnung sollen Unfälle durch unsachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper vermieden und dadurch Krankenhauskapazitäten geschont werden. 

Ministerpräsident Tobias Hans: „Das erneute Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk fällt uns alles andere als leicht. Für die betroffenen Branchen müssen finanzielle Kompensationen erfolgen. Dennoch halte ich das diesjährige Verkaufsverbot für richtig in der aktuell angespannten Pandemielage und für einen weiteren Beitrag zur dringend notwendigen Schonung unserer Krankenhauskapazitäten auch im Saarland.“

Mit den Stimmen des Saarlandes brachten die Länder zudem eine Entschließung zur Fortentwicklung des Vergütungssystems für die Behandlung in Krankenhäusern (DRG-System) auf den Weg. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert das geltende System so weiter zu entwickeln, dass die unterschiedlichen Kostenstrukturen abgebildet werden, denen die einzelnen Krankenhäuser als Grund-, Regel- oder Maximalversorger, sowie als Universitätskliniken unterliegen. Nur so könnten die unterschiedlichen Vorhaltekosten in den einzelnen Einrichtungen gerecht refinanziert werden.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Gerade bei Leistungen der Grundversorgung, insbesondere der Geburtshilfe und der Pädiatrie, sind die Leistungen im DRG-System unzureichend, weil unwirtschaftlich abgebildet. Dies gefährdet eine gute und erreichbare Versorgung. Dem treten wir als Saarland entgegen. Wir stellen für die saarländischen Krankenhäuser als Landesregierung enorme Summen zur Verfügung. Wir fordern, dass die Zukunftsinvestitionen nicht durch unwirtschaftliche Vorgaben aus Berlin gefährdet werden.“

Mit umfangreichen Maßgaben stimmten die Länder darüber hinaus den Verordnungen über die nationale Umsetzung der europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab dem Jahr 2023 zu.

Die Verordnungen legen verbindliche Umweltauflagen und Anforderungen fest, die eingehalten werden müssen, um Zahlungen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erhalten. Außerdem gestalten sie die Ökoregelungen näher aus, mit denen die Landwirte freiwillig zusätzliche Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz umsetzen können. Ziel der beiden Verordnungen ist es, mehr Umwelt- und Klimaschutz in der Landwirtschaft zu erreichen und hierzu verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. In den einzelnen Maßgaben machte sich das Saarland dabei insbesondere für die Stärkung des Ökolandbaus stark.

Die nächste, reguläre Sitzung des Bundesrates findet am 11. Februar 2022 statt.

Medienansprechpartner


Regierungssprecher Alexander Zeyer

Alexander Zeyer
Regierungssprecher

Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken

Original Quelle Saarland.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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