Saarland – Staatsanwaltschaften Saarbrücken – Pressemitteilung Nr. 1/22

.

Saarland – Staatsanwaltschaften Saarbrücken – Pressemitteilung Nr. 1/22


| Staatsanwaltschaft Saarbrücken
| Gerichte und Staatsanwaltschaft

Haftbefehl und Anklage wegen Brandanschlägen auf Funkmasten und technische Anlagen 

Die  Staatsanwaltschaft  Saarbrücken  hat  am  06.01.2022  Anklage  gegen  einen  32- Jährigen aus Saarlouis u.a. wegen Brandstiftung sowie Störung öffentlicher Betriebe und  Telekommunikationsanlagen  gemäß  §§  306,  316b  und  317  StGB  beziehungsweise  entsprechender Versuchstaten Anklage zum Schöffengericht in Saarlouis erhoben. 

Der Angeschuldigte soll vier Brandanschläge auf Funkmasten – u.a. zweimal auf einen  Mast auf dem Plateau der Berghalde am Saarpolygon – verübt haben. Bei drei dieser  Anschläge kam es zu Beschädigungen, wobei in einem Fall Telefon und Internet ausfielen  und ein Schaden von fast 40.000 € entstand. Außerdem soll der Angeschuldigte versucht  haben,  ein  Transformatorengebäude  in  Brand  zu  setzen.  Ferner  soll  er  zweimal  in  Umspannwerke  eingedrungen  sein  und  Kurzschlüsse  an  Stromleitungen  verursacht  haben, wobei es jeweils zu Stromausfällen kam und dabei einmal die Versorgungsleitung  eines Stahlwerkes betroffen war. Zu sämtlichen Taten kam es im Zeitraum Ende Mai bis  Mitte Juni 2021 im Raum Saarlouis. Der Gesamtschaden ist auf ca. 50.000 € zu beziffern. 

Zu den Vorwürfen hat sich der Angeschuldigte nicht geäußert. Konkrete Hinweise auf das  Tatmotiv liegen nicht vor. Der Tatverdacht gegen den Angeklagten ergab sich aufgrund  von  Hinweisen  aus  der  Bevölkerung  auf  seine  Person,  nachdem  im  Wege  der  Öffentlichkeitsfahndung  in  lokalen  Medien  und  sozialen  Netzwerken  Aufnahmen  veröffentlicht  worden  waren,  die  aus  der  Überwachungskamera  eines  der  Tatorte  stammten.  Die  Staatsanwaltschaft  hatte  zudem  für  Täterhinweise  eine  Belohnung  in  Höhe von 2.000 € ausgesetzt. Schließlich erhärtete sich der Tatverdacht, weil an zwei  Tatorten DNA-Spuren gesichert werden konnten, die dem Angeschuldigten zuzuordnen sein sollen, und an einem Tatort ein Tierhaar aufgefunden wurde, das mit den Haaren  des Hundes des Angeschuldigten identisch sein soll. 

In  der  Folge  erließ  das  Amtsgericht  Saarbrücken  im  Oktober  2021  gegen  den  Angeschuldigten Haftbefehl wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr, der kurz darauf  vollstreckt wurde. Der Angeschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. 

 

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld  nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie  ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist

Medienansprechpartner

Staatsanwalt Mario Krah
Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken

Zähringerstraße 12
66119 Saarbrücken

Original Quelle Saarland.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

Vermisst: Rebecca Reusch – Wer hat die 15-Jährige zuletzt gesehen oder kann Hinweise geben?

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen