Schülerprojekte zu NS-Prozess – Bayerisches Landesportal

Schülerprojekte zu NS-Prozess – Bayerisches Landesportal

Im April 1961 begann in Jerusalem der Prozess gegen den NS-Verbrecher Adolf Eichmann. Holocaust-Überlebende sprachen hier erstmals vor der Weltöffentlichkeit über die Gräueltaten des NS-Regimes. Anlässlich des 60. Jahrestages beschäftigten sich in diesem Sommer vier bayerische Schulklassen in einem von der bayerischen Justiz initiierten Projekt mit dem Eichmann-Prozess unter dem Motto “Die Vergangenheit mahnt, die Gegenwart darf nicht schweigen um der Zukunft willen”. Bayerns Justizminister Eisenreich: “Der Eichmann-Prozess mahnt uns: Frieden, Freiheit, Demokratie und Menschenrechte müssen Tag für Tag verteidigt werden. Es ist daher wichtig, sich schon in jungen Jahren mit dem NS-Unrecht auseinanderzusetzen. Deshalb freue ich mich über das große Engagement unserer bayerischen Schülerinnen und Schüler.”

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich und Dr. Ludwig Spaenle, der Antisemitismus-Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung, laden am

Mittwoch, den 10. November 2021, um 09:30 Uhr
in den Justizpalast München, Raum 134
Prielmayerstr. 7, 80335 München

zur Präsentation der Schülerprojekte ein. Moderiert wird die Veranstaltung von dem renommierten Straf- und Völkerrechts-Experten Prof. Dr. Christoph Safferling (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg). Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Fränkische Schweiz Ebermannstadt, des Otto-von-Taube-Gymnasiums in Gauting, des Wilhelmsgymnasiums in München sowie der Orlando-di-Lasso-Realschule in Maisach werden ihre multimedialen Projekte (Websites, Podcasts, Kurzfilme) persönlich vorstellen.

Die Medien sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen.
Es wird Gelegenheit zu Filmaufnahmen, Pressefotos
und zu Interviews bestehen.

Wir bitten Sie, sich beim Pressereferat des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (Tel.: 089/5597-3111, E-Mail: presse@stmj.bayern.de) anzumelden.

Hinweise für Teilnehmende vor Ort:

  • Einlass kann aufgrund der gebotenen Schutzmaßnahmen nur nach Anmeldung per E-Mail (presse@stmj.bayern.de) erfolgen.
  • Der Zugang ist nur geimpften, genesenen oder getesteten Personen erlaubt. Der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus (Impfnachweis), einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt (Genesenennachweis), oder des negativen Ergebnisses eines PCR-Tests, der höchstens 48 Stunden zurückliegt, bzw. eines PoC-Antigentests, der höchstens 24 Stunden zurückliegt (Testnachweis), ist bei Einlass in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen.

  • Die Schutz- und Hygieneregeln sind zu beachten. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Zudem ist eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

Das Event wird auch als Live-Stream übertragen. Der Link ist abrufbar unter

https://youtu.be/k8gnh6wrNBg

 

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

Original Quelle Bayern.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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