Senat beschließt Änderung der BVG-Gebührenordnung für das Umsetzen von Fahrzeugen

Senat beschließt Änderung der BVG-Gebührenordnung für das Umsetzen von Fahrzeugen

Aus der Sitzung des Senats am 17. Januar 2023:

Der Senat hat heute auf Vorlage des Senators für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Stephan Schwarz, die Änderung der Gebührenhöhen der BVG-Benutzungsgebührenordnung (BVGBenGebO) für das Umsetzen von Fahrzeugen beschlossen.

Die bisherigen Gebührentatbestände sind für die BVG nicht mehr kostendeckend. Ursächlich für die Änderung sind gestiegene Kosten bei Personal und Sachleistungen im Unternehmen sowie bei der Erbringung von Abschleppleistungen. Die Gebührenerhöhungen werden derart erfasst, dass keine Überschüsse erwirtschaftet werden.

Nach dem Berliner Mobilitätsgesetz ist die BVG berechtigt, Fahrzeuge umzusetzen, die auf Bussonderfahrstreifen, an Haltestellenbereichen sowie Wendeanlagen im Bereich von Endhaltstellen und von Straßenbahngleisen verkehrswidrig abgestellt worden sind, ohne die Polizei konsultieren zu müssen. In der BVG-Benutzungsgebührenordnung werden die Gebühren für die der BVG hierfür entstehenden Kosten festgesetzt.

Original Quelle Berlin.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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