Senat beschließt kurzfristige Änderungen der Landeswahlordnung mit Blick auf eine mögliche Wiederholungswahl 2023

Senat beschließt kurzfristige Änderungen der Landeswahlordnung mit Blick auf eine mögliche Wiederholungswahl 2023

Aus der Sitzung des Senats am 1. November 2022:

Der Senat von Berlin hat heute die Vorlage der Senatorin für Inneres, Digitalisierung und Sport, Iris Spranger, zur Änderung der Landeswahlordnung mit Blick auf eine mögliche Wiederholungswahl 2023 zur Kenntnis genommen. Diese wird anschließend dem Rat der Bürgermeister zur Verfügung gestellt und danach vom Senat beschlossen.

Mit dieser Änderung wird das Erfrischungsgeld für die neben- und ehrenamtliche Tätigkeit im Rahmen einer Wiederholungswahl 2023 angepasst. Um kurzfristig aus-reichend Wahlhelfende zu gewinnen, wird das Erfrischungsgeld einmalig auf bis zu 240 Euro erhöht.

Darüber hinaus wird der § 42 der Landeswahlordnung über die Aushändigung des Wahlmaterials an den Wahlvorsteher oder die Wahlvorsteherin angepasst, um die vollständige und zeitgerechte Übermittlung des Wahlmaterials sicherzustellen.

Interessierte können sich bei den Bezirkswahlämtern oder auf der Webseite des Landeswahlleiters für Berlin als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer melden: Link

Original Quelle Berlin.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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