Termin zur mündlichen Verhandlung in dem Organstreitverfahren StGH 1/22 wegen Verletzung der Abgeordnetenrechte (Redezeit) und der Verfassungswidrigkeit der Geschäftsordnung des Nds. Landtages

Termin zur mündlichen Verhandlung in dem Organstreitverfahren StGH 1/22 wegen Verletzung der Abgeordnetenrechte (Redezeit) und der Verfassungswidrigkeit der Geschäftsordnung des Nds. Landtages


StGH 1/22

Pressemitteilung

Termin zur mündlichen Verhandlung in dem Organstreitverfahren nach Art. 54 Nr. 1 NV, § 8 Nr. 6 NStGHG des Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages Wichmann gegen den Niedersächsischen Landtag wegen der Verletzung der Abgeordnetenrechte (Redezeit) und der Verfassungswidrigkeit der Geschäftsordnung des Nds. Landtages wegen Verstoßes gegen Art. 19 NV

In dem Organstreitverfahren StGH 1/22 des Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages Wichmann gegen den Niedersächsischen Landtag ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof anberaumt worden auf

Montag, den 27. Juni 2022, 10.00 Uhr,

im Saal 1010 des Landgerichts Bückeburg, Herminenstraße 31, Bückeburg.

Der Antragsteller ist Abgeordneter des Niedersächsischen Landtages. Er gehörte bis zu deren Auflösung im September 2020 der Landtagsfraktion der Partei AfD an und ist seitdem fraktionslos. Gegenstand des Organstreitverfahrens ist die Frage, ob der Antragsgegner durch die Verweigerung von Redezeit in der Plenardebatte am 14. Dezember 2021 zu einem Thema der aktuellen Stunde in verfassungswidriger Weise die Abgeordnetenrechte des Antragstellers verletzt hat. Darüber hinaus begehrt der Antragsteller die Feststellung, dass die Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages keine Rechtsgrundlage dafür biete, vorzugeben, zu welchen Tagesordnungspunkten die Redezeit verwendet werden dürfe.

Dr. Smollich 

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Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los. Einige Tage nach Ablauf der Frist versendet der Niedersächsische Staatsgerichtshof eine Benachrichtigung über die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Akkreditierung.


Original Quelle Niedersachsen.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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